Die Regierung um US-Präsident Barack Obama hat eine „Consumer Privacy Bill of Rights“ angekündigt, einen Katalog an Grundrechten, die die Privatsphäre von Endanwendern im Internet schützen sollen. Der Name spielt auf die „Bill of Rights“ an, die durch die Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung garantierten Grundrechte. Praktisch sollen diese Rechte etwa umgesetzt werden, indem Browserhersteller die schon länger diskutierte Technik „Do Not Track“ implementieren, die übrigens in Mozillas Firefox 9 und höher schon heute integriert ist.
Gleichzeitig haben sich AOL, Google, Microsoft und Yahoo freiwillig dazu verpflichtet, diese Schutztechnik zu unterstützen. Die gesetzliche Grundlage muss die Regierung noch in Abstimmung mit dem Kongress schaffen.
Zu den Rechten der Endanwender zählt vollständige Kontrolle darüber, welche Daten erhoben und wie sie genutzt werden, aber auch, wem sie zur Verfügung stehen. Speziell sollen die Konsumenten verhindern können, dass in einem Zusammenhang gesammelte Daten für einen anderen Zweck zur Verfügung stehen. Daten müssen außerdem sicher abgelegt werden; im Fall eines Missbrauchs muss zumindest der Verantwortliche bekannt sein. Die „Consumer Privacy Bill of Rights“ gilt für private Daten und somit alle Daten, die sich mit einer Einzelperson in Verbindung bringen lassen.
Auch an eine praktische Umsetzung der garantierten Rechte ist gedacht: Die National Telecommunications and Information Administration, die zum Handelsministerium gehört, soll mit Zugangsprovidern und Verbraucherschützern eine Liste von Verhaltensregeln erstellen, die dem neuen Gesetz entsprechen werden. Parallel entwickelt die Außenhandelsbehörde FTC einen „sicheren Hafen“ („Safe Harbor“; eine Sammlung legitimer Vorgehensweisen) für Firmen, um ihnen „Flexibilität für weitere Innovationen“ zu verschaffen.
Die Verhaltensregeln kann laut Regierungserklärung die FTC aufgrund ihrer bestehenden Rechte durchsetzen. Zusätzlich will man eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit die FTC wie auch die Generalstaatsanwälte die „Consumer Privacy Bill of Rights“ notfalls vor Gericht einklagen können.
Außerdem heißt es, an dem Rechtekatalog habe man seit zwei Jahren gearbeitet. Vertreter von Firmen und Universitäten, Datenschützer wie auch Strafverfolger seien einbezogen worden. Details soll ein separater Bericht enthalten, den die Regierung demnächst verfügbar machen wird.
[mit Material von Elinor Mills, News.com]
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