Facebook hat im Prozess gegen Paul D. Ceglia, der mindestens einen 50-Prozent-Anteil an dem Social Network einfordert, beantragt, vier bisher von diesem verheimlichte E-Mail-Konten einzusehen. Eins davon heißt „getzuck@gmail.com“.
Dieses und drei andere Konten mit eher harmlosen Namen, die Ceglia seit 2003 genutzt habe, seien von Facebooks Forensikexperten entdeckt worden, erklären die Anwälte des Unternehmens in ihrem Antrag, den sie am Dienstag beim zuständigen US-Bezirksgericht des Western District of New York in Buffalo eingereicht hatten. Sie wollen vom Gericht die Erlaubnis, die Inhalte der Accounts zu prüfen. Die drei übrigen lauten „landlubber39@yahoo.com“, „paulc@hush.com“ und „alleganypellets@gmail.com“.
Ceglia weigere sich – trotz wiederholter Anträge, die ihn dazu zwingen -, Facebook Einsicht in zeitkritisches elektronisches Material zu gewähren, wie ihn das Gericht schon vor sechs Monaten angewiesen habe, heißt es in dem jetzt eingereichten Antrag. „So viel hat Ceglias Anwalt Dean Boland jetzt offenbar auch erkannt. Nachdem er erfahren hat, dass sein Klient nicht fähig war, Webmail-Accounts zu identifizieren – was eine weitere Verletzung der Anweisungen des Gericht darstellt -, schickte er der Verteidigung der Angeklagten eine E-Mail, in der er anbot, unterzeichnete Einverständniserklärungen für zwei der vier verheimlichten Konten vorzulegen: landlubber39@yahoo.com und paulc@hush.com. Weder erwähnte noch bot er jedoch Ceglias Zustimmung zur Überprüfung der Konten alleganypellets@gmail.com or getzuck@gmail.com an.“
Facebooks Anwälte weisen auch darauf hin, dass frühere Zwangsanträge zu Sanktionen für Ceglia geführt haben. Vergangene Woche hatte Richter Leslie G. Foschio den Holzhändler dazu verurteilt, Facebook Anwaltskosten in Höhe von 75.766,70 Dollar zu erstatten. Zudem brummte er ihm eine zusätzliche Strafe von 5000 Dollar auf, weil er entgegen der Anweisung des Gerichts angebliche Beweis-E-Mails nicht herausrücken wollte.
Im August 2011 hatte das Gericht Ceglia aufgefordert, Informationen zu seinen E-Mail-Konten offenzulegen – eine Anweisung, der sein Anwalt auf Ceglias Geheiß allerdings nicht nachkam. Facebook reichte daraufhin im Oktober einen Antrag auf Herausgabe der Daten ein, dem das Gericht entsprach. Ceglias Anwälte, die wenig später ihr Mandat niederlegten, hatten den Unwillen ihres Klienten dokumentiert, der Anweisung Folge zu leisten.
Ceglia will 2003 einen Vertrag mit Mark Zuckerberg zur Entwicklung einer Website geschlossen haben, aus der inzwischen Facebook entstanden ist – eine Firma mit einem geschätzten Wert von 100 Milliarden Dollar. Im April 2011 zitierte Ceglia aus über einem Dutzend E-Mails, anhand derer er beweisen will, dass ihm zumindest 50 Prozent an Facebook zustehen. Sie enthalten Details zu Design, Entwicklung, Business-Plan und letztlich auch einen Disput über vertragliche Vereinbarung bezüglich Zuckerbergs Harvard-Projekt „The Face Book“. Der Holzhändler will die E-Mails in ein Textverarbeitungsprogramm kopiert und anschließend ausgedruckt haben.
Zuckerberg und Facebook hatten die vermeintliche Korrespondenz als „reine Erfindung“ bezeichnet. Kriminaltechniker konnten die fraglichen Nachrichten nicht in Zuckerbergs E-Mail-Account finden. Stattdessen seien sie auf Nachrichten gestoßen, die „Ceglias Lügengeschichte widersprechen“, erklärte Facebook im Juni, nachdem es Ende Mai Gegenklage eingereicht hatte. Der Prozess könnte in Kürze zu Ende gehen. Laut Facebooks Anwalt Orin Snyder will das Social Network einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens stellen.
[mit Material von Steven Musil, News.com]
Facebook motion for e-mail subpoenas
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