LG Mannheim weist Apples erste „Slide to Unlock“-Klage gegen Samsung ab

Das Landgericht Mannheim hat zwei neue Urteile im Patentstreit zwischen Apple und Samsung gefällt. Zum einen wies es eine von zwei Apple-Klagen bezüglich der „Slide to Unlock“-Geste ab, mit der der iPhone-Hersteller hierzulande den Verkauf von Samsungs Smartphone Galaxy Nexus verhindern will. Zum anderen ließ Richter Andreas Voss auch Samsungs dritte von vier in Deutschland gegen Apple eingereichten Klagen nicht zu – und entschied damit zum dritten Mal in Folge zugunsten von Apple.

Wie Florian Müller in seinem Blog FOSS Patents schreibt, ging es in den drei von Samsung verlorenen Fällen jeweils um standardrelevante Patente aus dem Bereich des 3G-Mobilfunkstandards UMTS. Müller vermutet die Gründe für die Abweisung der Klagen in der Grundsatzfrage, ob die Patente generell gültig sind und/oder verletzt wurden.

Samsung hat angekündigt, gegen die jüngste Entscheidung Berufung einzulegen. „Wir sind enttäuscht, dass das Gericht nicht unsere Ansicht teilt, dass Apple dieses bestimmte Patent in Deutschland verletzt“, teilte der südkoreanische Elektronikkonzern mit. Er will nun das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen. Anschließend könnte der Fall vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe kommen.

Ob Apple nach Abweisung der ersten „Slide to Unlock“-Klage ebenfalls in Revision gehen wird, ist unklar. Müller hält es allerdings für wahrscheinlich. Denn das Landgericht München hatte vor zwei Wochen in einem ähnlich gelagerten Fall, bei dem es ebenfalls um die Geste zum Entsperren eines Smartphones oder Tablets ging, zugunsten des iPhone-Herstellers entschieden und eine einstweilige Verfügung gegen Motorola erlassen. Allerdings gibt es Unterschiede, wie Samsung und Motorola die Funktion in ihre Geräte integriert haben. Inwieweit dies Auswirkungen auf die Entscheidungen hatte, vermag aber auch der Patentexperte nicht zu sagen.

Hinsichtlich der zweiten „Slide to Unlock“-Klage, über die das LG Mannheim in zwei Wochen entscheiden will, räumt Müller Apple weiterhin gute Chancen für einen Sieg ein. Auch in diesem Verfahren geht es um ein sogenanntes Gebrauchsmuster, dessen Schutzvoraussetzungen denen eines Patents ähneln. Das Gebrauchsmuster für die „Slide to Unlock“-Geste umfasst zahlreiche Anforderungen, von denen einige sehr weit gefasst sind. Im ersten Verfahren, das Apple jetzt verloren hat, ging es Müller zufolge ausschließlich um die Interpretation bestimmter Kern-Begriffe.

Apple und Samsung streiten seit Monaten, ob die Smartphones und Tablets der Koreaner Kopien von Apples iPhone und iPad sind und wer wessen Patente ohne Lizenz verwendet. Begonnen hatte die Auseinandersetzung, die Samsung seitdem mit mehreren Gegenklagen beantwortet hat, im April 2011 mit einer bei einem Bezirksgericht in Kalifornien eingereichten Klage Apples. Inzwischen beschäftigt der Konflikt auch Gerichte in Australien, den Niederlanden, Japan, Südkorea, Frankreich und Italien.

Auch mit Motorola liefert sich Apple einen Schlagabtausch vor deutschen Gerichten. In dieser Woche konnte das Unternehmen aus Cupertino dabei zwei Siege erringen. Der bislang wichtigste ist vermutlich das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 6 U 136/11) von Anfang der Woche. Es hatte in einem Berufungsverfahren entschieden, dass Motorola Mobility seine standardrelevanten Patente (FRAND) vorerst nicht mehr dazu verwenden darf, den Verkauf von Apples iPhone oder iPad in Deutschland zu verhindern. Und gestern gab das Landgericht München Apple zumindest in Teilen Recht, dass Motorola mit seinem Tablet Xoom und zwei Smartphones das europäische Patent EP 2059868 verletzt, das ein „tragbares elektronisches Gerät zur Fotoverwaltung“ beschreibt.

ZDNet.de Redaktion

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