Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, will wegen der seit 1. März geltenden Datschutzänderungen eine Klage gegen Google prüfen. Bei dem Internetkonzern klafften „vollmundige Bekenntnisse zum Datenschutz und die tatsächliche Praxis weit auseinander“, sagte Schaar der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. „Wir werden unsere Prüfung zusammen mit den europäischen Datenschutzbehörden fortführen und dann überlegen, wie man Verstöße ahnden kann“.
Eine vorläufige Analyse der europäischen Datenschutzbehörden hatte ergeben, dass Googles Änderungen an den Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen nicht den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen. Daher hatten die Datenschützer das Unternehmen aufgefordert, die Umstellung der Datenverarbeitungsregeln auszusetzen, bis alle Zweifel an der Rechtskonformität ausgeräumt sind. Google führte die neuen Regeln aber dennoch wie angekündigt am 1. März ein. Daher sei das Vertrauen in den Suchkonzern „schwer erschüttert“, sagte Schaar.
Googles neue Datenschutzerklärung fasst die bisher rund 60 Einzelregelungen für seine Dienste zusammen. Dabei behält sich der Suchanbieter ausdrücklich vor, persönliche Informationen über seine Services hinweg zu verknüpfen.
Gerade das sieht Deutschlands oberster Datenschützer kritisch. Nutzer der Neufassung der Datenschutzerklärung könnten nicht in ausreichender Klarheit entnehmen, welche Daten das Unternehmen für welche Zwecke erhebe, speichere, übermittle und auswerte, so Schaar. Unternehmen warnte er vor einem sorglosen Einsatz von Clouddiensten wie Google Apps. Sie müssten sich gut überlegen, ob sie ihre Daten in alle Welt verstreuen wollten, sagte Schaar der Zeitung.
Ende Januar hatte die EU eine Reform der europäischen Datenschutzrichtlinie von 1995 vorgelegt. Ziel sei es, die „Online-Rechte des Einzelnen auf Wahrung der Privatsphäre zu stärken und die digitale Wirtschaft Europas anzukurbeln“. Internetunternehmen wie Google und Facebook wären unter der neuen Richtlinie dazu verpflichtet, Nutzer um Erlaubnis zu fragen, wenn sie deren Daten speicherten und an Dritte verkauften.
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