Facebook verstößt mit seinen AGB und dem Freundefinder gegen die Rechte deutscher Verbraucher. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und damit einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) stattgegeben (Urteil vom 06.03.2012, Az. 16 O 551/10). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Entscheidungsgründe will das Gericht in Kürze online veröffentlichen.
Nutzer müssten klar informiert werden, dass mit Hilfe des Freundefinders ihr gesamtes Adressbuch in Facebook importiert und für Einladungen genutzt werde, urteilte das Gericht. Das sei bisher nicht der Fall. Facebook-Mitglieder würden stattdessen dazu verleitet, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook seien, fasste der vzbv die Entscheidung des LG zusammen. Nach Angaben des Landgerichts sind Freundschaftsangaben ohne Einwilligung des kontaktierten Verbrauchers unzulässig.
Zwar habe Facebook die Anwendung inzwischen leicht modifiziert, nach Auffassung des vzbv allerdings nicht ausreichend. „Dass man Facebook sein komplettes Adressbuch überlässt, ist nach wie vor nicht ohne Weiteres erkennbar“, kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Dennoch bezeichnete Billen das Urteil als Meilenstein: „Facebook und Co müssen den Datenschutz in Europa respektieren.“
Wie der vzbv festhält, darf sich Facebook darüber hinaus in seinen AGB nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an allen Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr blieben die Mitglieder Urheber – etwa von Fotos oder selbst komponierten Musiktiteln. Facebook dürfe diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden.
Ebenfalls rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter die Einwilligungserklärung, mit der Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Facebook müsse zudem sicherstellen, dass Mitglieder rechtzeitig über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen informiert würden.
Der vzbv fordert Facebook auf, Taten folgen zu lassen und den Verbraucher- und Datenschutz in Europa zu akzeptieren. „Wir werden Facebook sehr genau auf die Finger schauen, ob es das Urteil umsetzt, sobald es rechtskräftig ist“, sagte Billen. Seiner Ansicht nach sollte Facebook vor der Einführung neuer Dienste und Anwendungen prüfen, ob diese mit dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar seien.
In diesem Zusammenhang begrüßte der vzbv einen Entwurf der EU-Kommission für eine Datenschutzgrundverordnung. Diese sieht für die Verarbeitung personenbezogener Daten zwingend eine ausdrückliche Einwilligung vor, die ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage erfolgen muss.
[mit Material von Lutz Pößneck, Silicon.de]
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