Gericht hält Apples Patentklagen gegen Kodak auf

Ein Gericht in Manhattan hat Apple die beantragte Wiederaufnahme von Patentverfahren gegen Eastman Kodak verweigert, während dieses sich im Insolvenzverfahren zu reorganisieren versucht. Das Traditionsunternehmen hatte am 19. Januar Gläubigerschutz nach Chapter 11 des US-Insolvenzrechts beantragt. Unter diesem Schutz ruhte auch Apples Patentklage.

Richter Allan Gropper hielt es für „unangemessen“, Apple die Weiterführung seiner Patentklage während des Insolvenzverfahrens zu erlauben. Beim fraglichen Schutzrecht geht es um die Vorschau digitaler Fotografien auf LC-Displays. Der Richter lehnte weiterhin Apples Antrag ab, eine neue Klage gegen Kodak wegen der angeblichen Verletzung von Drucker- und Digitalkamera-Patenten zu erheben. Eine Kodak-Sprecherin äußerte sich „erfreut“ über die Entscheidung, während Apple sie nicht kommentieren wollte.

Apple hatte eine Klage bei der International Trade Commission (ITC) einreichen und zusätzlich eine einstweilige Verfügung bei einem Bundesgericht beantragen wollen. Seine Anwälte erklärten in ihrem Schriftsatz, es besitze „eine Anzahl wertvoller Patente, die Kodak bei seinen täglichen Geschäften verletzt“.

Begonnen hatte die Auseinandersetzung mit einer Patentklage Kodaks gegen Apple. Um aus dem Insolvenzverfahren zu kommen, will Kodak rund 1100 Schutzrechte aus dem Bereich digitale Bildgebung veräußern, deren Wert sich auf 2 bis 3 Milliarden Dollar belaufen könnte. Vermutlich um den Wert dieser Patente zu demonstrieren, reichte es Klagen nicht nur gegen Apple, sondern auch gegen HTC, RIM und Samsung ein. Apple wiederum reagierte mit einer Gegenklage.

Apple warf Kodak insbesondere vor, eines der Schutzrechte unrechtmäßig erworben zu haben, indem es sich technologische Innovationen Apples aneignete. Tatsächlich stehe das Patent deshalb Apple zu. Mit dieser Begründung versucht der iPhone-Hersteller offenbar, den beabsichtigten Verkauf von Kodaks Patentportfolio aufzuhalten. Kodak wies die von Apple erhobenen Besitzansprüche am Schutzrecht als „unbegründet“ zurück. Die so geschaffene Unsicherheit könne die Verkaufsaussichten seiner Patente beeinträchtigen.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

ZDNet.de Redaktion

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