Microsoft hat den Onlineshop Softwarebilliger.de beschuldigt, immer noch Datenträger mit gefälschter Software zu vertreiben. Das Unternehmen warnt daher vor dem Kauf gefälschter Markensoftware auf softwarebilliger.de. Kunden, die vermuten, dass sie Fälschungen erworben haben, fordert Microsoft auf, ihre Computerprogramme auf Echtheit überprüfen zu lassen. Genaue Informationen dazu gibt es unter www.microsoft.de/pid.
Bereits 2011 hat Microsoft nach eigenen Angaben bemerkt, dass über Softwarebilliger.de gefälschte Datenträger mit Windows 7 verkauft werden. Der Konzern erwirkte daraufhin beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung und stellte Strafantrag gegen den Geschäftsführer. Bei einer Durchsuchung des Lagers in Berlin im August 2011 wurden neben originalen Datenträgern auch mehrere Tausend gefälschter Datenträger mit Microsoft-Software sichergestellt.
Eine Woche nach der Durchsuchung wurde laut Microsoft über die Website erneut ein gefälschter Datenträger mit Windows XP angeboten. Verkäufer war ein anderes Unternehmen, das den Webshop übernommen hatte und bis heute betreibt. Gegen die zweite Firma erwirkte Microsoft im Oktober ebenfalls eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Frankfurt. Außerdem stellte der Softwareanbieter Strafantrag.
Gegen die erste einstweilige Verfügung haben die ehemaligen Betreiber von Softwarebilliger.de und deren Geschäftsführer zwar Rechtsmittel eingelegt, das Landgericht Frankfurt bestätigte die Entscheidung aber. Über die dagegen eingelegte Berufung haben die Richter noch nicht entschieden. Auch der neue Webshopbetreiber hat Widerspruch eingelegt. Auch hier steht eine Entscheidung noch aus.
In einer Stellungnahme weist Elmar Ewaldt, Geschäftsführer der TYR Holding GmbH, die hinter Softwarebilliger.de steht, gegenüber ZDNet die Vorwürfe zurück: Sie entsprächen nicht der Wahrheit. Zwar sei es richtig, dass die Betreiber der Marke Softwarebilliger.de einen Rechtstreit mit der Firma Microsoft führten und Microsoft eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Frankfurt erwirkt habe, in deren Rahmen bei einer Durchsuchung 73 Datenträger beschlagnahmt worden seien – diese habe man jedoch zu keinem Zeitpunkt als Fälschung identifiziert.
„Microsoft wirft uns wie unserem Vorgänger Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen vor, da wir mit gebrauchten OEM-Recovery-Datenträgern handeln, welche in Namen und Rechnung des jeweiligen OEM-Partners in den Vertrieb gebracht worden sind. Diese Datenträger enthalten unter anderem auch Microsoft Betriebssysteme und sind somit, so Microsoft, streitgegenständlich. Aufgrund des laufenden Verfahrens halten wir uns mit weiteren Details, das Verfahren betreffend, zurück.“
Ewaldt möchte jedoch klarstellen: „Der Wiederverkauf von Recovery-Datenträgern ist laut Rechtsprechung des BGH im Urteil vom 06.07.2000 (Aktenzeichen I ZR 244/97) ausdrücklich für legal befunden worden. Dieses Urteil wurde am 06.10.2011 (Aktenzeichen: I ZR 6/10) dahingehend bestätigt, dass sogar der Einzelverkauf von Recovery-CDs ohne Echtheitszertifikat legal ist. Wir, als seriöses Software-Reseller-Unternehmen, distanzieren uns selbstverständlich vom Handel mit gefälschten Datenträgern und möchten mit aller Klarheit festhalten, dass wir mit Original-Produkten handeln. Die von Microsoft veröffentlichte, verleumderische und rufschädigende Mitteilung lassen wir von unseren Anwälten prüfen.“
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