Ein Bezirksgericht im niederländischen Den Haag hat seine Entscheidung vom Oktober bestätigt, eine einstweilige Verfügung von Samsung gegen Apple-Produkte abzulehnen. Apple darf iPhone und iPad damit weiter in den Niederlanden verkaufen, wie die deutsche Ausgabe des Wall Street Journal festhält. Nach Angaben von The Register können die Koreaner keine Verfügung auf der Basis von standardrelevanten Patenten beantragen, solange die Möglichkeiten einer Lizenzierung noch nicht ausgereizt sind.
Wie die niederländische Website Webwereld berichtet, hat das Gericht Rechtbank’s-Gravenhage zudem entschieden, dass die fraglichen Patente von Samsungs Lizenzvertrag mit Qualcomm abgedeckt sind, das die 3G-Basisbandchips für das iPhone 4S liefert. Samsung selbst habe 2009 unterzeichnet, dass Qualcomms Lizenzen auch für dessen Kunden gälten. Ob eine solche Regelung auch auf die älteren Ausgaben des iPhone sowie Apples iPads zutrifft, ist derzeit unklar. Deren Chips kommen nämlich von Intel und Infineon.
Patentblogger Florian Müller stuft die Entscheidung als sehr bedeutsam ein. Das Gericht habe damit auch das Konzept von FRAND-Patenten gestärkt: Für Branchenstandards relevante Schutzrechte, die zu fairen und nicht diskriminierenden Bedingungen lizenziert werden müssen.
Samsung war schon Mitte Oktober mit einem gleichlautenden Eilantrag gescheitert. Es versuchte, in den Niederlanden eine einstweilige Verfügung gegen Apple-Produkte zu erwirken, die 3G-Technologien verwenden. Ein Gericht in Den Haag wies Samsungs Vorwurf zurück, Apple verletze seine Patente. Gleiches gelte für Apples Gegenbehauptungen in dem Fall.
Samsung hatte Apple beschuldigt, es bezahle seit der Einführung des iPhone im Jahr 2007 keine anfallenden Lizenzgebühren für genutzte Patente. Apple wiederum argumentierte, Samsung hätte erst 2010 Lizenzzahlungen eingefordert.
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