Regulierer ermitteln wegen Googles Safari-Tracking

Googles Umgehung von Safaris Tracking-Schutz hat Ermittlungen in den USA und Europa ausgelöst. Das hat das Wall Street Journal von nicht namentlich genannten Informanten erfahren. An den Untersuchungen sind demnach mehrere Regulierungsbehörden in den USA und Europa beteiligt.

Schon im Februar hatte das WSJ über „Googles iPhone-Tracking“ berichtet: Der Suchanbieter umging mit einem Trick die Datenschutzeinstellungen von Apples Browser Safari, um Nutzer auf Desktops und iPhone per Cookie zu verfolgen. Google erklärte sein Vorgehen damit, bekannte Funktionen von Safari genutzt zu haben, um Features für angemeldete Google-Nutzer bereitzustellen: „Es ist wichtig, zu betonen, dass diese Werbe-Cookies keine persönlichen Informationen sammeln.“

Google verzichtete umgehend auf den Trick, aber Datenschutzverbände wie auch Kongressabgeordnete forderten eine Untersuchung seitens der US-Wettbewerbsaufsicht FTC. Bei der jetzt eingeleiteten Untersuchung soll es auch darum gehen, ob Google mit dem Safari-Tracking gegen einen früheren Vergleich verstoßen hat, mit dem es sich zu umfassenden Datenschutzmaßnahmen verpflichtete.

Sollte die FTC zu diesem Ergebnis kommen, dürfte es für den Suchkonzern teuer werden. Der Vergleich sieht für jeden Verstoß und Tag eine Strafe von 16.000 Dollar vor. Da Millionen Nutzer betroffen waren, könnte das je nach Berechnung zu einem Milliardenbetrag führen. Laut WSJ sollen sich demnächst die Justizminister einzelner US-Staaten mit weiteren Untersuchungen anschließen. Sie könnten zusätzliche Bußgelder von bis zu 5000 Dollar für jeden Verstoß verhängen.

Die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) hat unterdessen anscheinend ihre laufende europaweite Untersuchung zu Googles neuer Datenschutzerklärung erweitert und beschäftige sich jetzt zusätzlich mit dem Safari-Tracking. Die Behörde hatte sich Google schon einmal vorgenommen und 2011 wegen Datenschutzvergehen im Zusammenhang mit Street View zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verdonnert.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

ZDNet.de Redaktion

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