Online-Petition gegen ACTA findet über 56.000 Mitzeichner

Eine am 10. Februar eingereichte Online-Petition an den Bundestag, die Ratifizierung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) auszusetzen, ist mittlerweile von über 56.000 Bürgern unterzeichnet worden. Damit darf ihr Initiator, der Unternehmer Herbert Bredthauer, das Anliegen persönlich dem Petitionsausschuss des Bundestags unterbreiten.

Im Interview mit dem zur Süddeutschen Zeitung gehörenden Magazin jetzt.de sagte Bredthauer, er habe nicht erwartet, dass die Petition auf so große Resonanz stoßen würde. „Auf die Idee brachte mich mein 15-jähriger Sohn, der über seine sozialen Netzwerke auf ACTA kam und mir sagte, dass wir da unbedingt was tun müssten.“

Bredthauer kritisiert in seiner Petition, dass ACTA hinter verschlossenen Türen beraten und die Öffentlichkeit bis heute nicht über die tatsächlichen Inhalte und die damit verbundenen Folgen informiert wurde. Zudem seien die bisher bekannten Inhalte teilweise so „schwammig“ formuliert, dass die Rechtssicherheit für den deutschen Bürger verloren gehe. Der Petent befürchtet unter anderem, dass mit dem aktuellen Entwurf von ACTA die „Informationsfreiheit im Internet beschnitten“ wird. Er kritisiert vor allem, dass ein ACTA-Ausschuss mit weitreichenden Befugnissen geschaffen werden soll, der nach seiner Installation unabhängig von allen Institutionen agiere.

Mit der Petition wolle er die Bundestagsabgeordneten aufrütteln, sich endlich ernsthaft mit dem Thema Internet zu befassen und Verträge wie ACTA nicht einfach durchzuwinken, sagte Bredthauer gegenüber jetzt.de. Stattdessen sollten sie darüber diskutieren, dem Bürger zuhören „und ACTA vom Tisch fegen“.

Als Reaktion auf die erfolgreiche Online-Petition, deren Mitzeichnungsfrist am 22. März endet, teilte Regierungssprecher Steffen Seibert gestern via Twitter mit, dass die Bundesregierung zum Kabinettsbeschluss zu ACTA stehe. Es sei aber richtig, jetzt das Gutachten des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Ende Februar hatte die EU-Kommission angekündigt, ACTA dem Europäischem Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorzulegen. Dieser soll entscheiden, ob es in irgendeiner Form gegen die grundlegenden Rechte und Freiheiten der EU verstößt, etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung und Information oder das Recht auf Eigentum, speziell auf geistiges Eigentum.

Am 19. und 20. März wird sich auch der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments mit ACTA befassen. Zunächst wird er prüfen, ob eine am 28. Februar überreichte Petition, die von über 2,5 Millionen Bürgern unterzeichnet wurde, zulässig ist – das heißt, ob sie in den Rahmen der EU-Kompetenzen fällt. Anschließend wird der Ausschuss Debatten mit allen Beteiligten führen, also mit den Petenten, der EU-Kommission und anderen Interessensvereinigungen.

ZDNet.de Redaktion

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