Das Landgericht Mannheim hat seine für heute angekündigte Entscheidung zu einer zweiten Apple-Klage bezüglich der „Slide to Unlock“-Geste vertagt. Mit der Beschwerde will der iPhone-Hersteller hierzulande den Verkauf von Samsungs Smartphone Galaxy Nexus verhindern. Der zuständige Richter Alexander Voss will zunächst das Ende eines parallel laufenden Verfahrens beim Deutschen Patent- und Markenamt abwarten, in dem die Gültigkeit von Apples Gebrauchsmuster geprüft wird.
Die Schutzvoraussetzungen eines Gebrauchsmusters ähneln denen eines Patents, sind aber weniger streng. Außerdem gilt eine kürzere Laufzeit von zehn Jahren. Das Gebrauchsmuster für die „Slide to Unlock“-Geste umfasst zahlreiche Anforderungen, von denen einige sehr weit gefasst sind. Vor zwei Wochen hatte das LG Mannheim Apples erste Klage bezüglich der Entsperrfunktion für Smartphones und Tablets abgewiesen. In diesem Verfahren ging es aber lediglich um die Interpretation bestimmter Kernbegriffe.
In dem nun vertagten Fall geht es darum, ob Samsung mit seinen Mobilgeräten Apples Geschmacksmuster verletzt. Wie Patentexperte Florian Müller in seinem Blog FOSS Patents schreibt, hat Richter Voss jedoch schon durchblicken lassen, dass er an der Gültigkeit des Schutzrechts zweifelt. Das Deutschen Patent- und Markenamt soll nun für Klarheit sorgen.
Mitte Februar hatte das Landgericht München in einem ähnlich gelagerten Fall, bei dem es um das europäische „Slide to Unlock“-Patent EP 1964022 ging, zugunsten des iPhone-Herstellers entschieden und eine einstweilige Verfügung gegen Motorola erlassen. Allerdings gibt es Unterschiede, wie Samsung und Motorola die Funktion in ihre Geräte integriert haben.
Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erklärte Samsung, es begrüße die Entscheidung des Mannheimer Gerichts, das Verfahren auszusetzen. Der Verkauf seiner Galaxy-Geräte in Deutschland laufe unverändert weiter. Apple wollte sich nicht äußern.
Die beiden Hersteller streiten seit Monaten, ob die Smartphones und Tablets der Koreaner Kopien von Apples iPhone und iPad sind und wer wessen Patente ohne Lizenz verwendet. Begonnen hatte die Auseinandersetzung im April 2011 mit einer bei einem Bezirksgericht in Kalifornien eingereichten Klage Apples, die Samsung seitdem mit mehreren Gegenklagen beantwortet hat. Inzwischen beschäftigt der Konflikt Gerichte in Australien, Deutschland, den Niederlanden, Japan, Südkorea, Frankreich, Italien und den USA.
Auch mit Motorola liefert sich Apple einen Schlagabtausch vor deutschen Gerichten. Zuletzt konnte das Unternehmen aus Cupertino dabei zwei Siege erringen. Der bislang wichtigste ist vermutlich das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 6 U 136/11) von Ende Februar. Es hatte in einem Berufungsverfahren entschieden, dass Motorola Mobility seine standardrelevanten Patente (FRAND) vorerst nicht mehr dazu verwenden darf, den Verkauf von Apples iPhone oder iPad in Deutschland zu verhindern. Und Anfang März gab das Landgericht München Apple zumindest in Teilen Recht, dass Motorola mit seinem Tablet Xoom und zwei Smartphones das europäische Patent EP 2059868 verletzt, das ein „tragbares elektronisches Gerät zur Fotoverwaltung“ beschreibt.
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