Google muss 69 Datenschutzfragen der EU beantworten

Die französische Datenschutzaufsicht Commission Nationale de l’Informatique (CNIL) hat Google nach eigenen Angaben einen Fragebogen zu seinen Änderungen der Privatsphäre zukommen lassen. Die CNIL untersucht im Auftrag der Artikel-29-Datenschutzgruppe Googles neue Regeln. Das Gremium berät die Europäischen Union in Datenschutzfragen.

Laut CNIL enthält der Brief 69 detaillierte Fragen (PDF). Sie sollen klären, wie die Konsequenzen von Googles neuen Datenschutzregeln für die Nutzer aussehen – egal ob sie ein Google-Konto haben oder passiv auf anderen Sites in Berührung mit Googles Diensten kommen (etwa via Analytics oder Werbeanzeigen). Die Datenschützer wollen etwa wissen, wie viele Beschwerden Google wegen der neuen Regeln bisher erhalten hat, und ob das Fehlen eines Opt-out-Mechanismus die Rechte der Nutzer beschneidet. Bis zum 5. April hat die CNIL dem Suchanbieter Zeit gegeben, den Fragebogen schriftlich zu beantworten.

Google bestätigt den Erhalt der Fragen. „Wir haben den Brief der CNIL bekommen und werden ihn zu gegebener Zeit beantworten“, heißt es. „Wir sind zuversichtlich, dass unsere neuen simplen, klaren und transparenten Datenschutzregeln alle europäischen Gesetze und Prinzipien zum Datenschutz berücksichtigen.“

Seine Regeln enthalten demnach alle Informationen, die von den Artikeln 10 und 11 der europäischen Datenschutzrichtlinie gefordert sind. Google folge auch den Richtlinien (PDF) der Artikel-29-Datenschutzgruppe von 2004. Sie betreffen etwa eine „harmonischere Informationsbereitstellung“ für die Implementierung der Richtlinie.

Ende Januar hatte Google eine neue Datenschutzerklärung angekündigt. Sie soll die bisher rund 60 Einzelregelungen zusammenführen und vereinfachen. Am 1. März ist sie in Kraft getreten. Dabei behält sich der Suchanbieter ausdrücklich vor, persönliche Informationen über seine Dienste hinweg zu verbinden. „Kurz gesagt: Wir behandeln Sie als einen einzelnen Nutzer bei all unseren Produkten, was eine einfachere, intuitivere Google-Erfahrung bedeutet“, erklärte Googles Datenschutzbeauftragte Alma Whitten.

Ebenfalls Ende Januar hatte die EU eine Reform der europäischen Datenschutzrichtlinie von 1995 vorgelegt. Ziel sei es, die „Online-Rechte des Einzelnen auf Wahrung der Privatsphäre zu stärken und die digitale Wirtschaft Europas anzukurbeln“. Internetunternehmen wie Google und Facebook wären unter der neuen Richtlinie dazu verpflichtet, Nutzer um Erlaubnis zu fragen, wenn sie deren Daten speicherten und an Dritte verkauften.

[mit Material von Tom Espiner, ZDNet.co.uk]

ZDNet.de Redaktion

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