Das Landgericht Hamburg hat den Hauptangeklagten im Abofallenprozess um 99downloads.de zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Ihm wird banden- und gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Das Urteil (Az. 608 KLs 8/11) ist noch nicht rechtskräftig; binnen einer Woche kann dagegen Revision eingelegt werden. Der 28-Jährige ist bereits einschlägig vorbestraft.
Fünf seiner Mitangeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen 12 und 22 Monaten beziehungsweise Geldbußen von bis zu 2800 Euro, wie die Nachrichtenagentur dpa meldet. Ein weiterer Angeklagter kam demnach mit einer Verwarnung davon. Alle sieben Männer hatten gestanden.
Rund 65.000 Nutzer sollen die Männer betrogen haben – insgesamt um mindestens 4,5 Millionen Euro, wie das LG Hamburg mitteilte. Zwischen Juli 2007 und Februar 2010 betrieben sie mehrere Downloadportale. Wer die – eigentlich kostenlosen – Programme herunterladen wollte, musste sich registrieren – und bekam prompt eine Rechnung über 60 beziehungsweise 84 Euro. Nur im Kleingedruckten wiesen die Betreiber darauf hin, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelte.
Der 31 Jahre alte zweite Haupttäter hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein umfassendes Geständnis abgelegt, das erheblich zur Aufklärung beigetragen haben. Wenn die betrogenen Nutzer nicht zahlten, schaltete die Bande laut NDR einen befreundeten Anwalt ein, der Mahnschreiben verschickte. Er steht jetzt ebenfalls vor Gericht.
Die zuständige Richterin erklärte, die Angeklagten hätten die Erwartungshaltung vieler Nutzer auf der Suche nach kostenlosen Angeboten im Internet ausgenutzt. Aufmerksame Anwender hätten jedoch erkennen können, dass es sich um ein Bezahlangebot handle. Aus diesem Grund sei den Geprellten ein „nicht unerhebliches Mitverschulden zuzurechnen“.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg vier Jahre Haft für den Drahtzieher gefordert, wie der NDR schreibt. Er sitzt seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.
Im Juni 2009 hatte OpSec 99downloads.de zum Schwarzen Schaf des Monats gewählt. Mit der Negativ-Auszeichnung wollen die Markenschützer seit April 2006 Verbraucher auf unseriöse Verkaufsmethoden von Online-Händlern beziehungsweise Online-Shops aufmerksam machen und sie zur Vorsicht anhalten. Einmal im Monat wird dazu unter allen von Verbrauchern und Firmen gemeldeten Fälle die aus Sicht der Jury „dreisteste Rechtsverletzung im Internet“ ausgewählt.
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