Über die Hälfte der deutschen Firmen (59 Prozent) erlaubt es ihren Mitarbeitern, das Internet am Arbeitsplatz auch privat zu nutzen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Erhebung des Instituts Aris im Auftrag des Bitkom. Erlaubt ist demnach beispielsweise, private E-Mails abzurufen oder Nachrichtensites zu besuchen. Knapp ein Drittel der Firmen (30 Prozent) verbietet dagegen privates Surfen komplett, 11 Prozent haben gar keine Regelung.
Jedes vierte Unternehmen gestattet hierzulande die private Internetnutzung nur unter Auflagen – entweder kommen technische Filter zum Einsatz oder es gibt Einschränkungen für bestimmte Dienste. Arbeitgeber haben etwa die Möglichkeit, den Zugang zu Sozialen Netzen zu sperren, um private Onlineaktivitäten während der Arbeit im Rahmen zu halten. Mit Filtern lassen sich bestimmte, nicht berufsbezogene Inhalte blockieren.
Der Bitkom rät, Mitarbeitern mit einem Vertrauensvorschuss zu begegnen – allein schon wegen der zunehmenden Verschmelzung von Berufs- und Privatleben. „Ein kategorisches Surf-Verbot am Arbeitsplatz sollte auf gut begründete Sonderfälle beschränkt sein“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Neun von zehn Arbeitnehmern sind notfalls auch nach Dienstschluss für Kollegen, Kunden und Vorgesetzte erreichbar, sodass beide Seiten von einer flexiblen Regelung profitieren.“ Nach Angaben des Bitkom nutzen zwei Drittel der Mitarbeiter das Internet während der Arbeitszeit für private Zwecke.
Große Firmen handhaben die private Internetnutzung meist strenger als kleine. Von den befragten Firmen mit einem Umsatz über 50 Millionen Euro erlauben das private Surfen nur 13 Prozent ohne Einschränkungen. 56 Prozent untersagen es komplett. Der Bitkom führt das darauf zurück, dass Konzerne eher über die Ressourcen und das Know-how verfügen, IT-Richtlinien festzulegen und technisch zu kontrollieren. Kleine Unternehmen verzichteten dagegen aus Kostengründen auf solche Einschränkungen. Jede zweite Firma (49 Prozent) mit einem Umsatz unter einer Million Euro gestattet das Surfen uneingeschränkt, nur 26 Prozent sprechen ein vollständiges Verbot aus.
Wenn es gar keine Regelung zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz gibt, kann das laut Bitkom aber zu arbeitsrechtlichen Problemen führen. „Wir empfehlen Arbeitgebern, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen – durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat“, erklärte Bitkom-Geschäftsführer Rohleder.
Die Internet-Vorschriften von Unternehmen sollten demnach auch Datenschutz und IT-Sicherheit berücksichtigen. „Wenn man tausend PC-Arbeitsplätze verwalten muss, hat man tausend potenzielle Einfallstore für Internetkriminelle. Um das Risiko zu verkleinern, braucht es einheitliche Sicherheitsstandards, die von der IT-Abteilung kontrolliert werden können“, betonte Rohleder.
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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