Das australische Bundesgericht hat Google wegen irreführender Werbung verurteilt. In einer Berufungsverhandlung machte es den Internetkonzern unmittelbar für AdWords-Inserate verantwortlich, für die sich Google selbst nur als Vermittler sieht.
Die Klage war von der australischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde eingereicht worden. Es ging dabei um Inserate neben Suchergebnissen, die in ihrer Überschrift die Namen von Unternehmen oder Produkten aus den Suchanfragen übernahmen, aber tatsächlich zu konkurrierenden Anbietern weiterleiteten. „Harvey World Travel“ führte beispielsweise zu STA Travel, „Honda.com.au“ zur Website von CarSales.
Richter John Nicholas hatte im September 2011 in erster Instanz entschieden, die werbenden Unternehmen hätten zwar getäuscht, aber Google sei dafür nicht verantwortlich, weil es nur zwischen Inserent und Verbraucher vermittle. Google habe die Werbebotschaft lediglich weitergegeben, ohne sie zu befürworten.
„Was auf Googles Website erscheint, ist Googles Antwort auf die Anfrage des Nutzers“, heißt es hingegen im Berufungsurteil. „Auch wenn die Überschrift ein vom Inserenten gewähltes Schlüsselwort enthält, bleibt es dennoch die Antwort von Google.“ Das Urteil hob vor allem darauf ab, dass die Technologie des Suchanbieters die Werbung darstellt: „Obwohl die Schlüsselwörter vom Inserenten gewählt wurden, vielleicht unter Mitwirkung von Google, ist letztlich entscheidend, dass der Link durch Google und seine Algorithmen erzeugt wird.“
Das Gericht ordnete an, dass Google seine AdWords-Praxis entsprechend ändern muss. Der Konzern hat außerdem die vollen Gerichtskosten der Australian Competition and Consumer Commission (ACCC) zu tragen. Die Verbraucherschutzbehörde zeigte sich in einer Stellungnahme entsprechend erfreut: „Die ACCC hat diese Berufung angestrengt, weil damit sehr wichtige Fragen im Online-Zeitalter verbunden sind – hinsichtlich der Rolle von Suchmaschinen, die bezahlte Inhalte veröffentlichen“, erklärte der ACCC-Vorsitzende Rod Sims.
Die Behörde geht davon aus, dass die Entscheidung sich auch auf andere Suchmaschinen wie Microsofts Bing auswirkt. Ben Hamilton von der Anwaltskanzlei Hall & Willcox in Melbourne glaubt sogar, dass das Urteil letztlich jedes Unternehmen betreffen könnte, das technische Mittel einsetzt, um Nutzern Inhalte zu vermitteln. „Wenn Sie als ‚Informationskanal‘ fungieren, könnten Sie als derjenige angesehen werden, der den Inhalt veröffentlicht hat“, sagte er gegenüber ZDNet Australien. „Das kann davon abhängig sein, wie komplex die Technologie ist, über die Sie mit dem Webnutzer interagieren. Die Frage ist dann, inwieweit können Sie als verantwortlich angesehen werden, wenn der Inhalt von anderen kommt, aber Sie ihn veröffentlichen?“
Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…
Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…