Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar ist mit einem Versuch gescheitert, Apple zu mehr Transparenz zu bewegen. Er konnte das Unternehmen nicht davon überzeugen, im Eingangsbereich seines Stores am Jungfernstieg ein gut sichtbares Schild anzubringen, das auf die Kameraüberwachung hinweist. Darüber ärgert er sich jetzt im Gespräch mit NDR Info.
Laut Bundesdatenschutzgesetz muss Videoüberwachung in Geschäften bereits am Ladeneingang mit „geeigneten Maßnahmen“ gekennzeichnet werden. Seit der Eröffnung des Hamburger Apple Store vergangenen September streiten sich Apple und Caspar darüber, was „geeignete Maßnahmen“ sind. Ähnliche, aber weniger öffentlich geführte Diskussionen gibt es offenbar auch in München und Frankfurt am Main.
Zunächst habe es gar kein Schild gegeben, erklärte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte gegenüber NDR Info. Dann habe Apple halbherzig nachgebessert: „Man hat dann auf Tische Schilder gestellt, die die Überwachung ankündigen. Aber das ist natürlich auch zu kurz gegriffen, weil die Kunden, die in den Laden gehen, das ja vorab sehen müssen und nicht erst, wenn sie im Laden sind“, sagte Caspar dem Radiosender.
Auf die Beschwerde des Datenschützers hin brachte Apple einen handtellergroßen Aufkleber neben dem Eingang in Schienbeinhöhe an. Das reiche aber immer noch nicht, sagte Caspar dem Radiosender. Apple ist dagegen anderer Ansicht: „Die Apple Retail GmbH hat die Hinweise angebracht und wird auch in Zukunft den gesetzlichen Hinweispflichten nachkommen“, teilte das Unternehmen NDR Info mit.
Caspar vermutet, dass sich Apple wegen der Design-Vorgaben für die Stores so schwer tut: Da die Fassaden komplett aus Glas sind, um Transparenz zu signalisieren, würden solche Hinweise, prominent und großflächig angebracht, besonders unangenehm auffallen.
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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