Facebook hat Klage gegen die Nordseeinsel Norderney eingereicht. Deren Kurverwaltung hatte unter dem Namen „Facebox“ einen alten Badekarren aufgestellt, in dem Gäste Videobotschaften aufnehmen und via YouTube sowie Facebook veröffentlichen können. Weil es dafür aber auch den Schriftzug des sozialen Netzes kopierte, gab es Ärger, wie NDR Online berichtet.
Das Social Network will der Kurverwaltung jetzt untersagen, seine „Facebox“ weiter zu betreiben. Den Markennamen hatte sich Direktor Wilhelm Loth laut NDR aber schon im Frühjahr 2011 schützen lassen. Auch dagegen geht Facebook vor: Das Patent- und Markenamt müsse den Eintrag wegen Verwechslungsgefahr zurücknehmen. Schließlich unterschieden sich die Begriffe nur durch zwei Buchstaben.
Seit August 2011 habe die Kurverwaltung rund 200 Videobotschaften online gestellt, zitiert das Hamburger Abendblatt Inga Devermann, die auf Norderney für Neue Medien verantwortlich ist. „In der Box sollen unsere Gäste Gesicht zeigen – so sind wir auf ‚Facebox‘ gekommen“, erklärte sie die Namensfindung.
Kurdirektor Loth kann Facebooks Verhalten anscheinend nicht nachvollziehen: „Wir wenden uns auf Norderney ausschließlich an Urlauber, die am Badekarren vorbeigehen und dort ihre Videobotschaft aufnehmen wollen“, sagte er gegenüber dem NDR. Facebook und „Facebox“ seien komplett verschieden.
An einem Vergleich ist man auf der Nordseeinsel nicht interessiert. Stattdessen will Loth in Ruhe abwarten, wie das Patentamt in München entscheidet. Den Betrieb des Karrens will er aber „mit Sicherheit nicht“ einstellen, sagte er dem Hamburger Abendblatt. Zur Not werde man einen anderen Namen für den Badekarren finden.
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