Das im US-Bundesstaat Pennsylvania ansässige Flatworld Interactives hat bei einem Bezirksgericht in Kalifornien Klage gegen Apple eingereicht. Es wirft dem iPhone-Hersteller vor, mit Produkten wie iPad und iPod eines seiner Patente für Touchscreen-Technologien zu verletzen. Flatworld hatte Mitte der 1990er-Jahre Video-Displays für Museen entwickelt.

Das fragliche Patent RE43.318 war im Juli 2007 beantragt worden. Das US-Patentamt hat es Flatworld Interactives erst vergangene Woche zugesprochen. Das Schutzrecht beschreibt eine „Bedienoberfläche für das Entfernen eines Objekts von einem Bildschirm“. Laut Flatworlds Anwaltskanzlei Hagens Berman geht es dabei unter anderem und ein Touch-basiertes System, das es einem Nutzer erlaubt, Bilder mittels Gesten zu bearbeiten. Als Beispiel wird die Auswahl eines Bilds durch eine Berührung oder das Verschieben eines Fotos mit einem Finger genannt.

„Wenn man Flatworlds Patent liest, ist es so, als lese man eine Beschreibung der Funktionen zur Gestenerkennung der verletzenden Produkte auf Apples Website“, erklärte Steve Berman, Managing Partner der Anwaltskanzlei. „Es wird klar, dass Flatworld die Technologien besitzt, die Apple genutzt hat, um Milliarden von Dollar einzunehmen.“

Die Klage richtet sich gegen iPhone, iPad, iPod Touch, iPod Nano, Macbook Pro und Macbook Air. Apple soll das Schutzrecht von Flatworld wissentlich verletzt haben. Neben Schadenersatz in nicht genannter Höhe fordert das Unternehmen auch eine einstweilige Verfügung gegen Apple.

Flatworld ist von Slavko Milekic gegründet worden, Professor für kognitive Wissenschaften und digitales Design an der University of Arts in Philadelphia. Er soll als erster eine Gestenerkennung für Touchscreens entwickelt haben, um die Bedienung von Computern für Kinder einfacher und intuitiver zu gestalten.

Apple wollte die Klage mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren nicht kommentieren.

Vor rund zwei Wochen hatte das US-Unternehmen Touchscreen Gestures gegen Apple und RIM geklagt. Beide sollen unerlaubt Technologien einsetzen, die von vier Schutzrechten abgedeckt werden, die Touch-Gesten für Smartphones beschreiben. Im Fall von Touchscreen Gestures ist aber nicht ausgeschlossen, dass es sich um einen Patent-Troll handelt, der geistiges Eigentum erwirbt, um es an andere Firmen zu lizenzieren oder bei angeblichen Verstößen seine Rechte einzuklagen.

[mit Material von Edward Moyer, News.com]

Hinweis: Artikel von ZDNet.de stehen auch in Google Currents zur Verfügung. Jetzt abonnieren.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

3 Tagen ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

4 Tagen ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

4 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

4 Tagen ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

5 Tagen ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

6 Tagen ago