Java-Prozess: Gericht schließt wiederbelebtes Oracle-Patent aus

Richter William Alsup hat im Prozess um die Verwendung von Java in Android Oracles Antrag abgewiesen, ein drittes Patent zuzulassen. Seine Entscheidung gab er den Streitparteien gestern Abend bekannt. Es handelt sich um das Schutzrecht 5.966.702, das das US-Patentamt ursprünglich für ungültig erklärt und am 22. April nach einem Einspruch Oracles doch bestätigt hatte.


US-Bezirksrichter William Alsup (Bild: US District Court)

Seine Entscheidung begründete Alsup mit einer Vereinbarung, die das Gericht mit Oracle getroffen hatte: Oracle hat demnach zugestimmt, alle Patente rechtsgültig vom Prozess auszunehmen, wenn sie in einem finalen Bescheid vom Patentamt zurückgewiesen wurden. Nur wenn das US Patent and Trademark Office (USPTO) seine Entscheidung noch vor Prozessbeginn revidiert hätte, wäre es für Oracle möglich gewesen, das Patent einzusetzen. Die Verhandlung begann aber am 16. April.

„Das USPTO hat seine Entscheidung zum Patent 5.9566.702 zurückgenommen, aber die Kehrtwende kam wenige Tage zu spät, da das Verfahren schon begonnen hatte und die Abweisung ohne Sachentscheidung schon in Kraft getreten war“, heißt es in Alsups Begründung. „Oracles Argument, dass der ‚Patentprozess‘ noch nicht begonnen hat, ist nicht richtig. Dies ist und bleibt ein Prozess mit drei Phasen. Er startete am 16. April.“ Oracle müsse nun zu seinem Wort stehen und mit der Abweisung leben.

Anfänglich umfasste Oracles Java-Klage insgesamt sieben Patente. Fünf davon waren nach erneuter Prüfung durch das US-Patentamt von der Verhandlung ausgeschlossen worden, darunter auch das fragliche Schutzrecht 5.966.702. Es beschreibt „eine Methode und ein Gerät für die Vorverarbeitung und das Packen von Klassen-Dateien“ für Java.

Im ersten von drei Teilen des Prozesses, der ausschließlich Fragen des Urheberrechts betrifft, werden die Streitparteien spätestens kommenden Montag die Beweisaufnahme abschließen. Der zweiter Teil wird sich anschließend mit den Patenten beider Firmen beschäftigen, und in einem dritten geht es um eventuelle Ansprüche auf Schadenersatz und um dessen Höhe.

[mit Material von Dan Farber, News.com]

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ZDNet.de Redaktion

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