Mannheimer Gericht setzt Patentklage von Apple gegen Samsung aus

Das Landgericht Mannheim hat eine Patentklage von Apple gegen Samsung ausgesetzt. Wie der Blog FOSS Patents berichtet, geht es um ein Schutzrecht, das ein „tragbares Gerät zur Fotoverwaltung“ beschreibt.

Der zuständige Richter Andreas Voß will demnach das Verfahren erst fortsetzen, nachdem das Bundespatentgericht über einen Einspruch gegen das fragliche Schutzrecht EP 2059868 entschieden hat. Nach Ansicht des FOSS-Patents-Autors Florian Müller ist die Aussetzung der Klage ein Zeichen dafür, dass das Patent höchstwahrscheinlich für ungültig erklärt wird.

Apple hatte das Schutzrecht 2011 bei einer Klage in den Niederlanden erfolgreich gegen Samsung eingesetzt und damit sogar ein Verkaufsverbot gegen mehrere Smartphone-Modelle der Koreaner erreicht. Auch Motorola unterlag im März in einem Prozess gegen Apple, der dieses Schutzrecht behandelte. Beide Firmen haben seitdem ihre Geräte so angepasst, dass sie das Patent nicht mehr verletzen.

Eine zweite Entscheidung zu einer weiteren Klage des iPhone-Herstellers gegen Samsung hat das Mannheimer Gericht vertagt. Dabei geht es um Apples Gebrauchsmuster für die „Slide to Unlock“-Geste. Das Urteil, das vergangenen Freitag erwartet worden war, soll nun im Lauf der Woche bekannt gegeben werden, heißt es bei FOSS Patents.

Apple und Samsung streiten seit Monaten, ob die Smartphones und Tablets der Koreaner Kopien von Apples iPhone und iPad sind und wer wessen Patente ohne Lizenz verwendet. Begonnen hatte die Auseinandersetzung im April 2011 mit einer bei einem Bezirksgericht in Kalifornien eingereichten Klage Apples, die Samsung seitdem mit mehreren Gegenklagen beantwortet hat. Inzwischen beschäftigt der Konflikt Gerichte in Australien, Deutschland, den Niederlanden, Japan, Südkorea, Frankreich, Italien und den USA.

In den Vereinigten Staaten stehen am 21. und 22. Mai Vermittlungsgespräche zwischen den beiden Streitparteien an, an denen auch die CEOs von Apple und Samsung teilnehmen. Sollten sie zu keinem Ergebnis kommen, beginnt die Verhandlung dort am 30. Juli.

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ZDNet.de Redaktion

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