Der New Yorker Holzhändler Paul D. Ceglia, der mindestens einen 50-Prozent-Anteil von Facebook einfordert, ist vom zuständigen Bezirksgericht in Buffalo (New York) dazu verurteilt worden, nochmals 16.851 Dollar an Facebooks Anwälte zu zahlen. Mitte Februar hatte Richter Leslie G. Foschio ihm bereits auferlegt, Facebook Kosten für den Rechtsbeistand in Höhe von 75.766,70 Dollar zu erstatten. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 5000 Dollar, weil Ceglia entgegen der Anweisung des Gerichts angebliche Beweis-E-Mails nicht herausrücken wollte.
Ceglia hat nun zwei Wochen Zeit, die Gesamtsumme von 97.617,70 Dollar zu begleichen oder zu beweisen, dass er nicht die Mittel dazu hat. In letzterem Fall müsste er Kontoauszüge, Steuererklärungen und andere Finanzdokumente vorlegen. Bei Nichteinhaltung der Frist drohen ihm weitere Sanktionen bis hin zur Zurückweisung seiner Klage. Genau darauf hofft Facebook.
„Die ganze Klage ist Betrug und eine Lüge“, schrieben die Anwälte des Social Network Ende März in ihrem Antrag auf Abweisung. Der Holzhändler zeigte sich davon jedoch unbeeindruckt und erklärte in seinem Anfang April eingereichten Gegenantrag, Facebooks Forderung basiere auf „strittigen Fakten“. Zudem habe er nicht genug Zeit gehabt, sein Recht auf die Einsicht des von Facebook zusammengetragenen Materials wahrzunehmen. Richter Foschio räumte ihm und seinem Anfang März um fünf zusätzliche Anwälte erweiterten Rechtsbeistand daraufhin mehr Zeit ein.
Ceglia versucht seit Juli 2010, einen 84-Prozent-Anteil an dem Social Network einzuklagen. Schon im Januar 2012 verfügte Richter Foschio, dass Ceglia einen Teil von Facebooks Anwaltskosten und sonstigen Ausgaben zu tragen habe. Ursprünglich hatte das Social Network diese mit über 84.000 Dollar veranschlagt, für die Ceglia aufkommen sollte. Dem lagen Stundensätze von 716,25 Dollar für den Chefanwalt im Verfahren, Orin Snyder, und 337,50 Dollar für seinen jüngsten Junior-Partner zugrunde. Ceglias Anwalt Dean Boland bezeichnete die Forderung als „überhöht“.
Im August 2011 hatte das Gericht Ceglia aufgefordert, Informationen zu seinen E-Mail-Konten offenzulegen – eine Anweisung, der Ceglias Anwalt auf dessen Geheiß allerdings nicht nachkam. Facebook reichte daraufhin im Oktober einen Antrag auf Herausgabe der Daten ein, dem das Gericht entsprach. Ceglias Anwälte, die wenig später ihr Mandat niederlegten, hatten den Unwillen ihres Klienten dokumentiert, der Anweisung Folge zu leisten.
Ceglia will 2003 einen Vertrag mit Mark Zuckerberg zur Entwicklung einer Website geschlossen haben, aus der inzwischen Facebook entstanden ist – eine Firma mit einem geschätzten Wert von 100 Milliarden Dollar. Im April 2011 zitierte Ceglia aus über einem Dutzend E-Mails, anhand derer er beweisen will, dass ihm zumindest 50 Prozent an Facebook zustehen. Sie enthalten Details zu Design, Entwicklung, Business-Plan und letztlich auch einen Disput über vertragliche Vereinbarung bezüglich Zuckerbergs Harvard-Projekt „The Face Book“. Der Holzhändler will die E-Mails in ein Textverarbeitungsprogramm kopiert und anschließend ausgedruckt haben.
Zuckerberg und Facebook hatten die vermeintliche Korrespondenz als „reine Erfindung“ bezeichnet. Kriminaltechniker konnten die fraglichen Nachrichten nicht in Zuckerbergs E-Mail-Account finden. Stattdessen seien sie auf Nachrichten gestoßen, die „Ceglias Lügengeschichte widersprechen“, erklärte Facebook im Juni, nachdem es Ende Mai Gegenklage eingereicht hatte. Der Prozess könnte in Kürze zu Ende gehen.
[mit Material von Emil Protalinski, ZDNet.com]
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