Twitter hat eine gerichtliche Anordnung zur Herausgabe von Nutzerdaten angefochten. Ein Gericht des US-Bundesstaats New York verlangte die Daten eines Nutzers, der im letzten Jahr an einer Demonstration der Protestbewegung „Occupy Wall Street“ über die Brooklyn Bridge teilgenommen hatte, um ihn wegen ordnungswidrigen Verhaltens belangen zu können. Bei der Demonstration war es zu einer Blockade der Brücke und über 700 Festnahmen gekommen.
Twitter-Nutzer Malcolm Harris (@destructuremal) hatte sich selbst nicht erfolgreich gegen die Anordnung zur Wehr setzen können. Nachdem ihn der Mikroblogging-Dienst über die gerichtliche Maßnahme informiert hatte, nahm er sich einen Anwalt. Das Gericht lehnte seine Anfechtung jedoch mit der Begründung ab, er habe selbst keine Eigentümerinteressen an den Inhalten, die er dem Dienst übermittelt habe.
Daraufhin sprang Twitter ein und argumentierte, dass seine Geschäftsbedingungen das Eigentum an den übermittelten Daten klar regeln. Demnach behalten seine Nutzer „die Rechte an jeglichen Inhalten, die sie übermitteln, veröffentlichen oder durch die Site anzeigen“. Darüber hinaus erlaube der Stored Communications Act den Nutzern, die verlangte Herausgabe ihrer Kontodaten anzufechten.
„Wie wir in unserem Schriftsatz dargelegt haben, machen es Twitters Geschäftsbedingungen absolut klar, dass seine Nutzer ihre Inhalte besitzen“, sagte Twitters Rechtsbeistand Ben Lee. „Unsere Eingabe an das Gericht beweist erneut unser standhaftes Engagement, mit dem wir diese Rechte unserer Nutzer verteidigen.“
Die Bügerrechtler der American Civil Liberties Union (ACLU) haben höchstes Lob für Twitters Einsatz übrig. „Das ist eine große Sache“, schreibt ACLU-Anwalt Aden Fine in einem Blogeintrag. „Polizeibehörden auf lokaler wie Bundesebene versuchen immer aggressiver, an Informationen über das zu gelangen, was die Menschen im Internet tun.“ Doch selbst in den seltenen Fällen, in denen einzelne Internetnutzer ihre Rechte verteidigen, weil sie vor der Herausgabe ihrer Informationen von einer Anforderung erfahren, reiche das nicht unbedingt. „Wenn Internetnutzer ihre verfassungsmäßigen Rechte nicht schützen können, dann bleibt ihnen als einzige Hoffnung, dass Internetfirmen es tun.“
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