Überarbeitetes Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten

Ab heute gilt in Deutschland die im Februar verabschiedete Neufassung des Telekommunikationsgesetz (TKG), die eine EU-Richtlinie in nationales Recht umwandelt. Neue Regeln für Verträge und Tarife sollen für einheitlichere Rechte der Verbraucher sorgen. So gibt es beispielsweise Änderungen bei Anbieterwechsel, Vertragslaufzeit, Call-by-Call-Diensten und Warteschleifen.

Letztere sind künftig bei Servicerufnummern kostenlos. Allerdings gilt dies auf Druck der ITK-Wirtschaft erst in einem Jahr, weil man Zeit für „die technisch aufwändigen Umstellungen“ benötige, wie der Branchenverband Bitkom mitteilt. Bis dahin sind zunächst die ersten zwei Minuten kostenlos.

Bei einem Anbieterwechsel darf der Telefon- und Internetanschluss laut TKG nur noch für einen Kalendertag unterbrochen sein. Auch eine Mitnahme der Rufnummer muss möglich sein und innerhalb eines Tages umgesetzt werden. Mobilfunknummern können neuerdings schon vor Ablauf eines Vertrags zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden.

Telefon- und Internetanbieter sind künftig verpflichtet, mindestens eine Tarifvariante mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten anzubieten. Bei einem Umzug des Kunden müssen sie die vertraglichen Leistungen am neuen Wohnort weiterführen, ohne dass sich die Vertragslaufzeit automatisch verlängert. Falls die Services am neuen Wohnort nicht verfügbar sind, kann der Kunde mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Außerdem müssen Internetanbieter ab sofort bei Festnetzanschlüssen wie DSL oder Kabel-Internet die erreichbare Mindestgeschwindigkeit angeben.

Zu Beginn von Telefonaten über Call-by-Call-Dienste bekommen Kunden künftig den Preis angesagt. Diese Regelung tritt voraussichtlich im August 2012 in Kraft. Die im TKG enthaltenen Änderungen hinsichtlich der Bezahlung von Dienstleistungen über die Handyrechnung gelten hingegen ab sofort: So können Mobilfunkkunden nun per Mitteilung an ihren Netzbetreiber verhindern, dass Online-Services von Fremdanbietern über ihre Telefonrechnung abgerechnet werden. Außerdem haben sie das Recht, Widerspruch gegen einzelne Rechnungsposten einzulegen, ohne dass ihnen eine Anschlusssperre droht. Im Festnetz ist dies seit längerem möglich.

Außer Verbraucherrechte zu stärken, soll die TKG-Novelle auch den Breitbandausbau in Deutschland vorantreiben. Beispielsweise verpflichtet sie Gas- und Stromversorger, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internetkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden unnötige Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden.

Hinweis: Artikel von ZDNet.de stehen auch in Google Currents zur Verfügung. Jetzt abonnieren.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

2 Tagen ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

3 Tagen ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

3 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

3 Tagen ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

4 Tagen ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

5 Tagen ago