Psystar ist vor dem höchsten US-Gericht mit einem Antrag auf Berufung gescheitert. Der Supreme Court lehnte das Gesuch des Mac-Klon-Herstellers ab (PDF), die Entscheidung der Vorinstanzen zu überprüfen, die ihm den Verkauf von Computern mit Apples Betriebssystem Mac OS X untersagt.
Ein US-Appellationsgerichts hatte vergangenen September entschieden, dass die von Psystar angebotenen Mac-Nachbauten Apples Urheberrechte verletzen. Damit bestätigte es das Urteil der Vorinstanz sowie das Ende 2009 verhängte Verkaufsverbot.
Die in Florida ansässige Firma Psystar hatte im April 2008 damit begonnen, Mac-Nachbauten unter dem Namen „Open Mac“ anzubieten. Dafür kaufte es Kopien von Mac OS X und installierte sie auf Standardhardware. Bald darauf wurde der Name der Geräte auf „Open Computer“ geändert.
Seine Urheberrechtsklage reichte Apple im Juli 2008 ein. Es argumentierte, die Nachbauten verletzten das Softwarelizenzabkommen von Mac OS X, Apples Markenrechte, Wettbewerbsgesetze und auch den Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Psystar konterte mit einer Gegenklage, in der es Apple vorwarf, mit seiner Software keinen Fair-Use-Richtlinien zu folgen und sein Copyright zu missbrauchen.
2009 entschied ein Bezirksgericht gegen Psystar und stellte fest, dass nur Apple das Recht zum Vertrieb und zur Vervielfältigung von Mac OS X besitzt. Das Umgehen der in das Betriebssystem eingebauten Schutzmechanismen sei zudem ein Verstoß gegen den DMCA. Im Dezember 2009 erwirkte Apple schließlich das jetzt bestätigte Verkaufsverbot. Zuvor schlossen beide Parteien einen Vergleich, der die Zahlung von 2,7 Millionen Dollar Schadenersatz durch Psystar an Apple vorsah. Den Verkauf seiner Produkte stellte Psystar noch im Dezember ein.
Den Supreme Court rief Psystar am 27. Dezember 2011 an. Sein Anwalt K.A.D. Camara erklärte zu dessen jetziger Entscheidung: „Wir sind traurig.“
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