Richter William Alsup hat einen Antrag Oracles abgelehnt, das Urteil der Geschworenen zum zweiten Teil des Java-Prozesses aufzuheben. Sie hatten entschieden, dass Google mit der Verwendung von Android in Java nicht gegen die von Oracle gehaltenen Schutzrechte RE38.104 und 6.061.520 verstößt.
In seiner Urteilsbegründung argumentiert Alsup, dass es ausreichend Beweise gebe, die den Freispruch der Jury für Google rechtfertigten – zumindest Patente betreffend. Er verteidigte den Spruch der Geschworenen, obwohl es im zweiten Teil des Prozesses Verwirrung um technische Formulierungen und Meinungsverschiedenheiten zwischen Sachverständigen gab.
Alsup ging auch auf das Gutachten von Oracles Sachverständigem John Mitchell ein, eines Professors für Informatik an der Stanford University. Aufgrund der darin enthaltenen Fehler, die Googles und Oracles Anwälte gegen Ende des Verfahrens ausführlich diskutiert hatten, glaubt der Richter, dass „eine vernünftige Jury jedes Wort in der Aussage“ hätte zurückweisen können.
Darüber hinaus räumte der Richter ein, dass ein Berufungsgericht möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt einen Grund finden könnte, ein neues Verfahren anzusetzen. Bis dahin sei das Gericht aber mit den Anweisungen für die Geschworenen und dem daraus resultierenden Urteil zufrieden.
Vor rund einer Woche war der zweite Teil des Rechtsstreits zwischen Oracle und Google mit einem Sieg Android-Herstellers zu Ende gegangen. Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass das Mobilbetriebssystem keine Oracle-Patente verletzt. Der zuvor angesetzte dritte Teil, der der Ermittlung des Schadenersatzes dienen sollte, wurde abgesagt.
Richter Alsup muss allerdings noch eine offene Frage zum Urheberrecht entscheiden. Die erste Prozessphase lieferte nur ein Teilurteil, das in erster Linie zugunsten Oracles ausfiel. Den Geschworenen zufolge verletzt Google „die gesamte Struktur, Abfolge und Organisation unter Copyright stehender Werke“. Uneinig war sich die Jury jedoch, ob Googles Nutzung von Java als „Fair Use“ gelten kann, also trotz Urheberrechtsverletzung angemessen war.
[mit Material von Rachel King, ZDNet.com]
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