Verfahren gegen Facebook wegen Gesichtserkennung vorläufig ausgesetzt

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Johannes Caspar hat das derzeit laufende Verfahren gegen die Gesichtserkennungsfunktion von Facebook vorläufig unterbrochen. Grund dafür sind Facebooks Verhandlungen mit dem irischen Datenschutzbeauftragten über die Änderung des Einsatzes der automatischen Gesichtserkennung. Der unmittelbar bevorstehende Erlass einer Anordnungsverfügung gegen Facebook wurde daher ausgesetzt. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte will die Ergebnisse der Gespräche zunächst abwarten und auf deren Grundlage über den Fortgang des eigenen Verfahrens entscheiden.

Der Hamburger Datenschützer will, dass eine Auswertung digitaler Fotos zum Zwecke der Gesichtserkennung nur auf der Grundlage einer freiwilligen, informierten und bewussten Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer erfolgt. Er fordert zudem, dass vor der Erteilung der Einwilligung über die Funktionsweise der Erstellung der biometrischen Erkennungsmuster und deren Risiken für die Privatsphäre in einfacher und verständlicher Weise umfassend informiert wird. Ohne Einwilligung erstellte biometrischen Erkennungsmuster sollen gelöscht werden. Außerdem fordert er von Facebook, zum Nachweis der Umsetzung der genannten Maßnahmen eine ausführliche Verfahrensdokumentation zu erstellen.

Johannes Caspar (Bild: HmbBfDI / Thomas Krenz).
Johannes Caspar (Bild: HmbBfDI / Thomas Krenz).

Seit Juni 2011 steht die Hamburger Datenschutzaufsicht mit Facebook in Verhandlungen über die Zulässigkeit der Gesichtserkennung. Da eine einvernehmliche Lösung bislang nicht erzielt wurde, leitete der HmbBfDI Ende letzten Jahres ein formales Verwaltungsverfahren ein. Ziel ist es, die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen durch eine Anordnungsverfügung durchzusetzen.

„Ich werte den uns gegenüber geäußerten Willen von Facebook, die europäischen Vorgaben bei der Nutzung biometrischer Daten umsetzen zu wollen, als positives Signal. Für die Entscheidung des Fortgangs unseres Verfahrens ist von maßgeblicher Bedeutung, ob Facebook seinen Nutzerinnen und Nutzern mehr Einflussnahme auf die Art des Umgangs mit deren Daten gewährt. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir das nunmehr angehaltene Verfahren unverzüglich mit dem Erlass der Anordnung fortsetzen.“ sagt Johannes Caspar.

Auch Caspars Schleswig-Holsteinischer Kollege Thilo Weichert ist der Ansicht, dass Facebook europäische Datenschutzrichtlinien verletzt. Er stört sich vor allem daran, dass Facebook Profile von Nutzern erstellt, die den „Gefällt mir“-Button anklicken, ohne sie darüber zu informieren. Bereits im August 2011 hatte er öffentliche und große private Websitebetreiber in Schleswig-Holstein aufgefordert, Fanpages in dem Social Network und Plug-ins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Sites bis spätestens Ende Oktober zu entfernen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.


Facebooks Gesichtserkennung lässt sich in den Privatsphäreeinstellungen deaktivieren (Screenshot: ZDNet).

ZDNet.de Redaktion

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