Mobilfunkanbieter speichern unrechtmäßig Standort- und Verbindungsdaten

Deutsche Mobilfunkanbieter protokollieren rechtswidrig, in welcher Funkzelle Kunden ihr Mobiltelefon genutzt haben. Vodafone speichert diese Information demnach bis zu 210 Tage lang, The Phonehouse Telecom 120 Tage, Drillisch/SIMply 92 Tage, E-Plus 80 Tage und die Deutsche Telekom 30 Tage. Das geht aus einer heute vom AK Vorrat veröffentlichten Erhebung der Bundesnetzagentur vom vergangenen Jahr hervor.

Gegen eine Anzeige des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom September 2011 verteidigt die Deutsche Telekom diese Praxis mit dem Argument, die Bewegungsprotokolle würden zur Überprüfung der Plausibilität von Einwendungen gegen Rechnungen verwendet. Die Bundesnetzagentur lässt das nicht gelten. Sie schrieb der Telekom, eine Speicherung des Aufenthaltsorts sei nur bei standortabhängigem Tarif zulässig – zum Beispiel wenn eine „Homezone“ Teil des Angebots ist. Der AK Vorrat kritisiert, dass die Telekommunikationsbranche diese Vorgabe bislang nicht umgesetzt hat.

Außerdem halten die Mobilfunkanbieter fest, wer wann von wem angerufen wurde, obwohl für eingehende Gespräche normalerweise keine Gebühren anfallen. Wen man anruft oder wem man eine SMS schickt, wird selbst bei Nutzung einer Flatrate gespeichert. Die Aufbewahrungszeiträume entsprechen im Wesentlichen denen der Speicherung der Ortsdaten. Auch Informationen über Anrufe bei kostenfreien Rufnummern bewahren die Anbieter auf. Laut Ak Vorrat erfolgt selbst die von der Telekom angebotene „sofortige Löschung“ der Verbindungsdaten tatsächlich erst nach 3-7 Tagen.

Gegenüber M-Net hat die Bundesnetzagentur inzwischen die Speicherung von Verkehrsdaten bei eingehenden, für den annehmenden Kunden kostenfreien Verbindungen innerhalb des Netzes, bei denen auch kein anderer Serviceprovider beteiligt ist, beanstandet. Auch bei netzinternen abgehenden kostenfreien sowie pauschal abgegoltenen Verbindungen seien „Verkehrsdaten nicht abrechnungsrelevant“ und daher „unverzüglich zu löschen“. Die Behörde bereitet als Reaktion auf die Anzeige des AK Vorrat einen Leitfaden vor, der erstmals konkret festlegen soll, in welchen Fällen und wie lange die Anbieter welche Kommunikationsdaten speichern dürfen.

Wegen der mit Bewegungs- und Kontaktprotokollen verbundenen Sicherheitsrisiken rät der AK Vorrat Handynutzern, die Übersicht über die Speicherdauer aller Anbieter einzusehen und zu einem möglichst datenschutzfreundlichen Telekommunikationsanbieter zu wechseln. Außerdem könne man seinen Anbieter auch auf Unterlassung der illegalen Kommunikationsprotokollierung verklagen. Nähere Hinweise dazu gibt der AK Vorrat auf seiner Website.

Hinweis: Artikel von ZDNet.de stehen auch in Google Currents zur Verfügung. Jetzt abonnieren.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Taugen Kryptowährungen als Unterstützer der Energiewende?

Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.

10 Stunden ago

Supercomputer-Ranking: El Capitan überholt Frontier und Aurora

Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…

14 Stunden ago

Ionos führt neue AMD-Prozessoren ein

Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…

15 Stunden ago

Lags beim Online-Gaming? DSL-Vergleich und andere Tipps schaffen Abhilfe

Beim Online-Gaming kommt es nicht nur auf das eigene Können an. Auch die technischen Voraussetzungen…

15 Stunden ago

GenKI-Fortbildung immer noch Mangelware

Fast jedes zweite Unternehmen bietet keinerlei Schulungen an. In den übrigen Betrieben profitieren oft nur…

15 Stunden ago

Netzwerk-Portfolio für das KI-Zeitalter

Huawei stellt auf der Connect Europe 2024 in Paris mit Xinghe Intelligent Network eine erweiterte…

18 Stunden ago