Die GEMA wird überraschend keine Strafanzeige gegen Hacker stellen, die Ende vergangene Woche erneut die Website der Musikverwertungsgesellschaft attackiert haben. Die Angreifer seien diesmal nur schwer zu identifizieren und die Auswirkungen der Attacken gering gewesen, begründete ein Sprecher die Entscheidung gegenüber der Nachrichtenagentur DPA.

Wahrscheinlich stecken hinter den erneuten Angriffen auf die GEMA-Website Aktivisten des Hackerkollektivs Anonymous. In einem nach den jüngsten Attacken veröffentlichten Youtube-Video heißt es: „Die GEMA hat eine Grenze überschritten. Wir bedauern keinen unserer Angriffe.“ Gleichzeitig verwiesen die Macher des Videos ihre „Brüder und Schwestern“ darauf, „sich technisch weiterzuentwickeln“. Wer sich seiner Sicherheit im Internet nicht vollkommen gewahr sei, solle sich an keinen Serverangriffen beteiligen.


Vergangenes Jahr wurden Besucher der GEMA-Website vorübergehend zu dieser Anonymous-Nachricht umgeleitet (Screenshot: ZDNet.de).

Hintergrund des Aufrufs sind die bundesweiten Wohnungs- und Hausdurchsuchungen bei über 100 Anonymous-Aktivisten von Anfang vergangener Woche, bei denen das Bundeskriminalamt Computer und weiteres Beweismaterial beschlagnahmt hatte. Ziel der Aktion waren Hacker, die Ende 2011 an einem DDoS-Angriff auf die GEMA-Website beteiligt waren. Die Verwertungsgesellschaft hatte die IP-Adressen der Angreifer protokolliert und den Ermittlungsbehörden übergeben.

Wie Welt Online berichtete, dürften auf diese Weise jedoch nicht nur versierte Hacker, sondern auch einige Mitläufer ins Visier der Ermittler geraten sein. Denn die zur Durchführung einer DDoS-Attacke benötigte Software, um die Server des Ziels durch massenhafte gleichzeitige Anfragen zu überlasten, kann über Links in Anonymous-Foren frei heruntergeladen werden. Programmierkenntnisse sind also nicht erforderlich.

Schon im Juni und August 2011 hatten Anonymous-Mitglieder die Website der GEMA lahmgelegt beziehungsweise Anfragen auf die Site umgeleitet. Sie wollen damit dagegen protestieren, dass der Rechteverwerter gegen die Veröffentlichung zahlreicher Musikvideos auf Youtube vorgeht. Googles Videoplattform zeigt bei vielen mit Musik hinterlegten Clips einen Sperrhinweis an: „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat. Das tut uns leid.“ Die Verwertungsgesellschaft beteuert, dass die Sperren nicht von ihr ausgingen und es ihr lediglich um einen Lizenzvertrag gehe.

Anonymous empfindet dieses Vorgehen jedoch als eine Einschränkung des freien Informationsflusses. „Sie weigern sich offenbar massiv, dem Unternehmen Google die nötigen Rechte einzuräumen, um bestimmte Musik- und Filmtitel in Deutschland zeigen zu dürfen“, heißt es in einer Videobotschaft des Kollektivs vom Juni 2011. Es kündigte damals Schritte an, um die GEMA zu Verhandlungen zu bewegen.

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ZDNet.de Redaktion

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