Oracle verzichtet im Rechtsstreit mit Google um die Verwendung von Java in Android auf Schadenersatz. Das Unternehmen hat den Suchriesen aufgefordert, eine gesetzliche Entschädigung in Höhe von 0 Dollar zu zahlen. Sie bezieht sich auf die insgesamt neun Zeilen Code der RangeCheck-Methode, die Google kopiert haben soll.
Allerdings bereitet Oracle einen Berufungsantrag vor. Der Verzicht auf Schadenersatz soll den Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens beschleunigen. Eine Entschädigung steht jedoch wieder zur Diskussion, sollte Oracle in der zweiten Instanz ein Urteil zu seinen Gunsten erhalten.
Anfang der Woche wurden während einer 25-minütigen Anhörung zwei weitere offene Fragen geklärt. So hat Google jetzt 14 Tage Zeit, die Übernahme seiner Gerichtskosten durch Oracle zu beantragen. Unklar ist, ob Google auch die Erstattung seiner Anwaltskosten verlangen wird.
Zudem wurde eine Einigung zur Bezahlung der Anwälte von Oracle und Google erzielt, die den Streitwert der Schadenersatz-Phase des Prozesses ermittelt haben. Das Gericht selbst hatte einen eigenen, neutralen Anwalt engagiert, der seine Analyse kostenlos erstellte.
Richter William Alsup erklärte, dass er nicht wisse, wann er alle Prozessbeteiligten wiedersehen werde. Oracles Chefanwalt Michael Jacobs von der Kanzlei Morrison and Foerster erwiderte darauf, er hoffe nach der Berufung.
Ende Mai entschied Alsup, dass Oracles 37 Java-APIs nicht dem Urheberrecht unterliegen. Zuvor hatten die Geschworenen festgestellt, dass Google Oracles Patente nicht verletzt. Da weder ein Verstoß gegen das Urheberrecht noch gegen Schutzrechte vorlag, wurde der dritte Teil des Verfahrens, der der Ermittlung des Schadenersatzes dienen sollte, abgesagt.
Oracle hatte Google 2010 verklagt. Es forderte zwischenzeitlich einige Hundert Millionen oder sogar Milliarden Dollar an Schadenersatz. Schon während des Verfahrens deutete Richter Alsup jedoch an, dass Oracle leer ausgehen oder sich mit einem gesetzlichen Schadenersatz begnügen müsse. Der ist in den USA auf 150.000 Dollar begrenzt.
[mit Material von Rachel King, ZDNet.com]
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