Nachdem die beratenden Ausschüsse für Recht, Inneres, Industrie und Entwicklung das umstrittene Antipiraterieabkommen ACTA bereits abgelehnt hatten, verweigert nun auch der wichtige EU-Handelsausschuss die Zustimmung: 19 Mitglieder sprachen sich in der heutigen Abstimmung gegen ACTA aus, 12 befürworteten hingegen das Abkommen – Enthaltungen gab es keine.

Gegen ACTA hat sich weltweiter Protest formiert. Mehr als 2,8 Millionen Menschen haben bislang die Online-Petition der US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation AVAAZ unterzeichnet. Alex Wilks, Kampagnenmanager von Avaaz, machte dafür auch die undurchsichtigen Verhandlungen über das Abkommen verantwortlich. „Bürger sollten sich nicht wie bloße Zuschauer fühlen, die keinen Einfluss auf das Ergebnis haben.“

Andere Petitionen zu ACTA kritisieren, das Abkommen könne weder den Handel mit gefälschten Produkten stoppen, noch Internetpiraterie. Im Gegenzug bekämen Behörden und Unternehmen aber zu viel Kontrolle über Internetinhalte. Auch könne der Zugang zu günstigen Generika erschwert werden. Der britische Sozialdemokrat David Martin, ACTA-Berichterstatter des Handelsausschusses, erklärte, die Bedeutung des Abkommens werde auch daran sichtbar, dass außergewöhnlich viele parlamentarische Ausschüsse an den Beratungen im Parlament beteiligt sind. „Egal ob sie für oder gegen ACTA sind, die Tatsache, dass das Europäische Parlament als Stimme der Europäischen Bürger dieses Abkommen genau unter die Lupe nehmen konnte, ist positiv.“

Sollten die EU-Abgeordneten nun nicht der Mehrheit der Bevölkerung folgen, würden sie an Glaubwürdigkeit verlieren, fügte der portugiesische Grünen-Abgeordnete Raül Romeda i Rueva hinzu. Anderer Meinung ist hingegen Benoît Lory, ein Vertreter der EU-Kommission. Er verwies auf Gutachten der juristischen Dienste von Parlament und Kommission, die gezeigt hätten, dass ACTA die derzeit geltende Rechtslage in der EU nicht verändern werde. Das Abkommen bedrohe daher weder direkt noch indirekt die EU-Grundrechte. Auch hätten alle EU-Staaten einstimmig beschlossen, das Abkommen zu unterzeichnen.

Die Entscheidungen der Ausschüsse bestätigt die Ansicht der EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, Neelie Kroes, die bereits im Mai ein Scheitern von ACTA prophezeit hatte. Schon 2010 hatte das Europäische Parlament wegen der sogenannten „Three Strikes“-Regel gegen ACTA gestimmt. Sie sieht vor, dass Filesharern und Urheberrechtsverletzern nach drei Verwarnungen der Zugang zum Internet verwehrt wird. Da Rechteinhaber in den USA diese Maßnahme stützen, wird die Regel möglicherweise dort auch eingeführt. Sie wird aber nicht in Europa gelten.

Obwohl 22 Mitgliedstaaten der EU das Abkommen schon unterzeichnet haben, muss es noch von der Europäischen Union ratifiziert werden. Den Mitgliedern des Europäischen Parlaments bleibt das letzte Wort. Die EU-Abgeordneten werden bereits im Juli endgültig abstimmen und sich dann auch auf die Empfehlung des Handelsausschusses beziehen.

Sollte die EU ACTA nicht ratifizieren, sind bisherige Unterschriften von Mitgliedstaaten nichtig. Zudem werden sie nicht in der Lage sein, dem Abkommen beizutreten. Damit wäre ACTA nur in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Südkorea, Japan und wenigen anderen Ländern gültig.

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ZDNet.de Redaktion

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