Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA klagt vor dem Amtsgericht Frankfurt wegen einer CD mit Musik, die zumindest überwiegend unter Creative-Commons-Lizenz (CC) steht. Das meldet der beklagte Verein Musikpiraten e.V. auf seiner Website musik.klarmachen-zum-aendern.de. Der Grund: Die GEMA konnte für einen der Songs nicht prüfen, ob die Musiker Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind.


GEMA gegen Musikpiraten (Collage: Musikpiraten)

Konkret geht es um das Lied „Dragonfly“, das vergangenes Jahr unter dem Pseudonym „Texas Radio“ für einen Wettbewerb der Musikpiraten eingereicht wurde. Dem Verein zufolge handelt es sich dabei um die Musiker Electronico und ElRon XChile, „die beide nicht wünschen, dass ihre bürgerliche Identität mit ihrer Tätigkeit als Musiker verknüpft werden kann.“

Die GEMA argumentiert, aufgrund der anonymen Veröffentlichung habe sie keine Überprüfung vornehmen können. Der Verein kontert, das deutsche Urheberrechtsgesetz sehe explizit die Möglichkeit der pseudonymen und anonymen Veröffentlichung vor und gewähre so veröffentlichten Werken die übliche 70-jährige Schutzfrist. Insofern sei die CC-Lizenz voll anwendbar und der Song also GEMA-frei.

Man freue sich über die Klage der GEMA, heißt es in der Stellungnahme auch, weil so die Gültigkeit der CC-Lizenzen im Zusammenhang mit pseudonymen und anonymen Veröffentlichungen erstmalig in Deutschland gerichtlich geklärt werde. Die Gerichtsverhandlung ist für Juli angesetzt.

Für die GEMA kommentierte Sprecher Peter Hempel gegenüber ZDNet, es habe sich um einen ganz normalen Freigabevorgang gehandelt: „Der Nachweis über die Identität dieser beiden Künstler wurde nicht erbracht.“ Deshalb habe die GEMA 68 Euro für die Freigabe der CD gefordert. Die Frist dafür sei nach längerem Mailverkehr Ende November 2011 verstrichen.

Das Recht auf pseudonyme Veröffentlichung sieht Hempel nicht gefährdet. Klarnamen würden streng vertraulich gehandhabt. „Wir verwalten die Daten von über 65.000 Mitgliedern in Deutschland. Wer, wenn nicht wir, soll Datenschutz garantieren.“ Man habe aber die Aufgabe, vor einer Freigabe zu prüfen, ob die betroffenen Künstler in irgendeiner Verwertungsgesellschaft weltweit Mitglied sind. Dies sei nur mit Klarnamen möglich. Es gehe der GEMA nicht um die Lizenz: „Wir sind nicht gegen Creative Commons, ganz im Gegenteil.“

Dragonfly wurde am 28. Dezember 2010 auf ccmixter.org veröffentlicht. Dieses Portal für gemeinfreie Musik führt über 25.000 Songs. GEMA-freie Musik gibt es aber auch bei jamendo.com (über 350.000 Titel) und magnatune.com (über 15.000 Titel), wie der Musikpiraten-Verein anführt.

Den Wettbewerb „FreeMixter“ hatten die Musikpiraten im Juli 2011 zum dritten Mal ausgeschrieben. Die erfolgreichen Songs stellten sie auf jener CD zusammen, wegen der die GEMA jetzt klagt. Sie liegt in einer limitierten Auflage von 2000 handnummerierten Exemplaren vor. Auch dieses Jahr wird es übrigens einen Wettbewerb geben – die Ausschreibung erfolgt am 1. Juli.

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ZDNet.de Redaktion

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