Der Bitkom hat erneut die von Verwertungsgesellschaften geforderten Abgaben auf externe Festplatten als zu hoch kritisiert. Sie stünden in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung, sagte Bitkom-Präsident Dieter Kempf. Das belege eine aktuelle Studie der GfK im Auftrag des Hightech-Verbands und des Informationskreises Aufnahmemedien (IM).
Mit den geforderten Abgaben soll das legale Kopieren von Musik, Videos und anderen urheberrechtlich geschützten Dateien vergütet werden. Den Herstellern zufolge werden aber nicht einmal drei Prozent der externen Festplatten für vergütungsrelevante Privatkopien genutzt. „Für diese durchschnittlich drei Prozent des Speicherplatzes externer Festplatten sollen nun 7 beziehungsweise 9 Euro Abgaben pro Stück erhoben werden“, kritisiert Kempf.
Laut GfK-Studie besitzt nahezu jeder dritte Deutsche (32 Prozent) mindestens eine externe Festplatte. Die durchschnittliche Speicherkapazität beträgt 607 GByte. 55 Prozent davon sind ungenutzter freier Speicherplatz. Durchschnittlich ein Viertel (24 Prozent) der Kapazität wird durch Sicherungskopien belegt. 8 Prozent werden für berufliche Zwecke genutzt, rund 7 Prozent entfallen auf selbst oder von Freunden erstellte Dateien wie Fotos, Heimvideos oder Briefe, für die auch keine Abgaben erhoben werden dürfen.
Damit bleiben nur etwa 6 Prozent Speicherplatz für Privatdateien wie Musikalben oder Videofilme. Etwas mehr als die Hälfte davon hält die Industrie für nicht vergütungspflichtig, da es sich beispielsweise um bereits lizenzierte Kopien von Musik-Downloads handelt. Die andere Hälfte, also weniger als 3 Prozent einer durchschnittlichen Festplatte, werden nach Auffassung des Branchenverbands für vergütungsrelevante Privatkopien genutzt.
Die Unverhältnismäßigkeit zwischen den Forderungen der Verwertungsgesellschaften und der tatsächlichen Nutzung zeigt sich laut Bitkom auch in anderen Bereichen. So verlange die Zenrtralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) seit kurzem bis zu 36 Euro pro verkauftem Mobiltelefon und seit 1. Juli um bis zu 1550 Prozent beziehungsweise 1850 Prozent angehobene Tarife für USB-Sticks und Speicherkarten. Das könne zahlreiche Produkte um bis zu 2 Euro verteuern.
In Bezug auf die Abgaben für externe Festplatten sagte Rainald Ludewig, Vorsitzender des IM: „Die ZPÜ setzt ihre Praxis überhöhter Forderungen fort. Daher gehört, wie in anderen europäischen Ländern, das System der Pauschalabgaben insgesamt auf den Prüfstand.“
Im November 2011 hatte die ZPÜ, die deutsche Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG WORT oder VG Bild-Kunst vertritt, rückwirkend zum 1. Januar 2008 neue Tarife für externe Festplatten veröffentlicht. Für Datenträger mit einer Speicherkapazität von unter einem Terabyte fordern sie 7 Euro an urheberrechtlichen Abgaben, für größere Modelle 9 Euro.
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