Die US-Außenhandelsbehörde International Trade Commission (ITC) hat entschieden, dass ein von Kodak gegen Apple und Research In Motion angeführtes Patent ungültig ist. Damit folgte das sechsköpfige Gremium einem Urteil von Verwaltungsrichter Thomas Pender vom 21. Mai 2012.
Darin hieß es, dass die Mobilgeräte von Apple und RIM zwar einen in dem US-Patent 6.292.218 genannten Anspruch verletzten, dieser wegen „Offensichtlichkeit“ aber für ungültig zu erklären sei. Das Schutzrecht beschreibt eine Technik zum Anzeigen einer Vorschau auf einem Smartphone- oder Kamera-Display nach der Aufnahme eines Fotos. Im Januar 2010 hatte Kodak wegen angeblicher Patentverletzungen gegen Apple und RIM geklagt sowie Importverbote für deren Smartphones gefordert.
Im Fall von Apple nutzt lediglich das iPhone 3G Kodaks Technik. iPhone 3G S und iPhone 4 sind nicht betroffen. Dasselbe Schutzrecht setzte Kodak auch gegen Samsung ein. Ein anderer ITC-Richter erklärte es in diesem Zusammenhang für gültig.
Die Klagen sind als Versuch Kodaks zu sehen, den Wert seiner Patente zu demonstrieren und Lizenzgebühren einzutreiben. Das Traditionsunternehmen hatte im Januar Gläubigerschutz nach Chapter 11 des US-Insolvenzgesetzes beantragt. Der Verkauf geistigen Eigentums soll wieder Geld in die Kassen spülen. Kodak hält etwa 1100 Patente rund um Digitalfotografie, die es ab Anfang August versteigern will. Der mögliche Erlös wird auf 2 bis 3 Milliarden Dollar geschätzt.
Das jetzt ergangene Urteil könnte Kodaks Pläne jedoch durchkreuzen. Denn das nun von der ITC für ungültig erklärte Patent galt als eines der attraktivsten für mögliche Käufer, hatte Kodak auf dessen Basis doch schon einige lukrative Lizenzabkommen geschlossen. Insgesamt soll das Unternehmen durch die Lizenzierung seiner Schutzrechte aus dem Bereich digitaler Bildverarbeitung an Firmen wie Samsung, LG, Motorola und Nokia seit 2001 Einnahmen von über 3 Milliarden Dollar generiert haben.
Da heute praktisch jedes Smartphone eine Kamera besitzt, ließen sich Kodaks Patente mutmaßlich auch in Patentstreitigkeiten einsetzen – etwa zwischen Apple und Googles Android-Partnern wie HTC oder Motorola. Sie sind daher ebenfalls für Unternehmen interessant, die sich gegen Patentklagen absichern wollen.
Das letzte Wort in dem Fall scheint trotz der jüngsten ITC-Entscheidung noch nicht gesprochen zu sein. Kodak kündigte gegenüber dem Wall Street Journal bereits an, erneut in Berufung zu gehen. Zudem wies es in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Patent 6.292.218 zuvor schon für gültig befunden wurde.
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