Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem von Apple beantragten Eilverfahren (Az. I-20 W 141/11) das deutsche Verkaufsverbot für Samsungs Galaxy Tab 7.7 auf die gesamte EU ausgeweitet. Einen zweiten Eilantrag Apples (Az. I-20 U 35/12), der auch ein Vertriebsverbot des Galaxy Tab 10.1 N zum Inhalt hatte, lehnte der 20. Zivilsenat jedoch ab. Damit bestätigte er die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom Februar (Az. 14c O 292/11), wonach das gegenüber dem Galaxy Tab 10.1 modifizierte 10-Zoll-Tablet das iPad weder unerlaubt nachahmt noch Apples Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletzt.
Hinsichtlich des Galaxy Tab 7.7 sieht das OLG jedoch das Geschmacksmuster verletzt und hat daher auch der koreanischen Muttergesellschaft den Vertrieb des 7-Zoll-Geräts in der Europäischen Union (außer Deutschland) verboten, wie es in einer Mitteilung heißt. Das Landgericht Düsseldorf hatte der deutschen Samsung-Tochter schon am 24. Oktober 2011 den Verkauf hierzulande untersagt (Az. 14c O 255/11). Ein europaweites Verkaufsverbot lehnte es damals jedoch ab, weil es in der rechtlich selbständigen deutschen Tochter Samsung Electronics GmbH aus Schwalbach keine Niederlassung im Sinne der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung sah, was für eine zulässige Klage in Deutschland erforderlich ist.
Das OLG geht hingegen davon aus, dass die deutsche Samsung-Tochter als Niederlassung einzustufen ist. Sie erwecke jedenfalls den Anschein, unter anderem auf ihrer Internetseite und in den Garantiebedingungen, dass sie für ihre Mutter handle. Die beiden Eilentscheidungen sind rechtskräftig.
Auch in den USA geht der Streit zwischen Apple und Samsung weiter. Da erneute Vermittlungsgespräche in der vergangenen Woche laut Reuters gescheitert sind, läuft alles auf einen großen Prozess hinaus. Apple-CEO Tim Cook sowie Samsungs Vice Chairman Choi Gee-sung und Mobile-Chef Shin Jong-kyun hatten sich der Nachrichtenagentur zufolge heimlich getroffen, um doch noch eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Verhandlungen gingen aber ebenso ergebnislos zu Ende wie die ersten Gespräche im Mai. Der Beginn des Hauptverfahrens in San Jose ist für den 30. Juli angesetzt. Doch auch danach können die Parteien ihren Streit noch außergerichtlich beilegen.
Anders als das Galaxy Tab 10.1 N ahmt das Galaxy Tab 7.7 nach Ansicht des OLG Düsseldorf – insbesondere mit der Gestaltung der Rückseite und der Seiten – Apples iPad-Geschmacksmuster in unzulässiger Weise nach (Bild: Samsung).Tipp: Wie gut kennen Sie Apple? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.
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