Google: Autoren können Schaden durch Google Books nicht nachweisen

Google hat im Streit um die Digitalisierung von Büchern für seine Buchsuche beantragt, Sammelklagen von Autoren abzuweisen. Wie Reuters unter Berufung auf Gerichtsunterlagen berichtet, argumentiert das Unternehmen, dass die Schriftsteller bisher keine Beweise für einen finanziellen Schaden vorgelegt hätten.

Google zufolge ergeben sich wirtschaftliche Nachteile für die Rechteinhaber weder dann, wenn es Auszüge gescannter Bücher anzeigt, noch durch einen durchsuchbaren Katalog. Tatsächlich profitierten Autoren sogar von Google Books, da die Datenbank Nutzern helfe, Titel zu finden und Bücher zu kaufen, heißt es in dem Antrag. Google Books sei außerdem im öffentlichen Interesse, da es Zugang zu Informationen biete, die sonst nicht verfügbar seien. Damit sei eine faire Nutzung der gescannten Inhalte gegeben.

Der Rechtsstreit zwischen Google und Autoren dauert schon rund sieben Jahre an. Ursprünglich sollte er durch einen Vergleich, das sogenannte Google Books Settlement, beigelegt werden. Den Entwurf lehnte der zuständige Richter Denny Chin jedoch im März 2011 ab, weil er Google erhebliche Rechte einräume. Außerdem sei der Vergleich „nicht fair, nicht angemessen und nicht vernünftig“. Weitere Einigungsversuche blieben ohne Ergebnis.

2004 hatte Google mit der Digitalisierung von Büchern begonnen. Seitdem wurden mehr als 20 Millionen Titel gescannt und kurze Auszüge von mehr als 4 Millionen englischsprachigen Büchern veröffentlicht. Die Nutzung der Inhalte entspricht nach Ansicht von Google dem „Fair Use“-Prinzip. Eine Genehmigung für die Digitalisierung der vergriffenen, aber noch urheberrechtlich geschützten Bücher holt Google deswegen nicht ein.

Die Sammelklagen der Autoren hatte Richter Chin Ende Mai zugelassen. Er folgte damit den Anträgen der Interessensverbände Authors Guild und American Society of Media Photographers. Googles Argument, eine Sammelklage sei nicht gerechtfertigt, weil viele Autoren die Digitalisierung ihrer Bücher begrüßten und somit ein Interessenkonflikt bei den Klägern vorliege, wies er als haltlos zurück.

[mit Material von Nick Farrell, Techeye.net]

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

Recent Posts

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

3 Tagen ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

3 Tagen ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

4 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

4 Tagen ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

4 Tagen ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

5 Tagen ago