Das Samsung-Smartphone Galaxy Nexus ist vorerst für bis zu drei weitere Wochen in den USA verfügbar. Das zuständige Berufungsgericht United States Court of Appeals hat seine eigene Aufhebung des Verkaufsverbots verlängert.
Die Geschichte begann mit Bezirksrichterin Lucy Koh, die Apples Antrag auf ein Verkaufsverbot im Juni stattgegeben hatte. Einen Protest durch Samsung wies sie ab. Apple hinterlegte die geforderten 95,6 Millionen Dollar, um das Verbot durchzusetzen. Da wandte sich Samsung an das Berufungsgericht, das das Verbot erst einmal aussetzte und jetzt die Frist bis 20. August verlängerte – also bis zum Abschluss des vollständigen Verfahrens und damit dem endgültigen Urteil.
Unklar ist jetzt, wann das Gericht diese endgültige Entscheidung treffen wird. Der Fall hat keinen direkten Zusammenhang mit der derzeit von Richterin Lucy Koh in San Joé verhandelten Frage, ob Samsung das iPhone und iPad mit seinen Produkten „sklavisch nachgeahmt“ hat.
Der in der Vergangenheit für Microsoft und Oracle tätige Patentexperte Florian Müller kommentiert, die Entscheidung sei „moderat zugunsten von Samsung“ ausgefallen. Allerdings sei es durchaus möglich, dass die Beweislast jetzt bei Samsung liegen werde. Dem Gerichtsentscheid habe wohl die Erwägung zugrunde gelegen, dass ein Verkaufsverbot Samsung mehr schade, als es Apple nütze.
[mit Material von Lance Whitney, News.com]
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