Ein US-Konkursgericht hat Apples Ansprüche auf zwei Patente von Kodak zurückgewiesen. Wie Bloomberg berichtet, hat das Unternehmen aus Cupertino zu lange gewartet, um seine Besitzansprüche anzumelden. Nach Ansicht des zuständigen Richters Allan Gropper würde eine Klärung der Eigentumsrechte zum jetzigen Zeitpunkt Kodaks Insolvenzverfahren schaden.
Das Urteil betrifft allerdings nur zwei von zehn Schutzrechten, die Apple für sich beansprucht. Gropper wies zudem Kodaks Antrag ab, im Rahmen eines sogenannten Summary Judgement ohne eine Hauptverhandlung über die anderen acht Patente zu entscheiden. Dem Bericht zufolge kann Kodak seinen Antrag jedoch mit „vervollständigten Unterlagen“ neu einreichen.
Kodak, das im Januar Konkurs angemeldet hatte, versucht derzeit, rund 1100 Patente zu versteigern. Die Auktion soll am 8. August starten und ist ein wichtiger Teil von Kodaks Restrukturierungsmaßnahmen.
Zwei Gruppen stehen zum Verkauf. Das sind zum einen 700 Patente rund um Sucher für digitale Kameras und zum anderen 400 Patente, die sich mit Bildaufnahme und -bearbeitung sowie verwandten Netzwerkdiensten beschäftigen. Kodak hat nach eigenen Angaben mit diesen Patenten seit 2001 mehr als 3 Milliarden Dollar eingenommen.
Der insolvente Kamerahersteller hat Apple sowie dessen ehemalige Tochter FlashPoint Technology im Juni verklagt, nachdem beide behauptet hatten, sie seien die rechtmäßigen Eigentümer der fraglichen Schutzrechte. Ihre Ansprüche begründen sie mit einem Projekt, an dem Apple und Kodak in den Neunziger Jahren gemeinsam gearbeitet haben.
Apple befürchtet, Kodak könne die Patente verkaufen, bevor ein Gericht den tatsächlichen Eigentümer ermittelt. Zu den Kaufinteressenten zählt auch der iPhone-Hersteller, der Medienberichten zufolge zusammen mit Microsoft und Intellectual Ventures bieten wird. Außerdem soll sich ein Konsortium aus Google, Samsung, HTC und LG an der Versteigerung beteiligen.
[mit Material von Donna Tam, News.com]
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