Australien: Samsung beschuldigt Apple der Zeugenbeeinflussung

Im Patentstreit mit dem iPhone-Hersteller wirft Samsung Apple in Australien die Beeinflussung von Zeugen vor. Anwälte des Unternehmens aus Cupertino sollen sich mit Experten getroffen haben, um Gutachten zu ändern, die bereits einem australischen Gericht vorgelegt wurden. Dabei geht es um drei 3G-Patente von Samsung, die Apples iPhone 4, iPhone 4S und iPad 2 verletzen sollen.

Das fragliche Gutachten wurde am 1. August fertig gestellt. Laut Samsungs Anwältin Katrina Howard erhielt das Unternehmen am Wochenende einen „Korrekturbericht“, der die ursprüngliche Aussage ändert. Samsung wisse, dass sich Apples Anwälte mit mindestens einem der beiden Verfasser des Gutachtens getroffen hätten, um dessen Meinung zu beeinflussen. „Apples Anwälte haben ein Treffen einberufen, und der Experte wurde gebeten, seine Auffassung zu überdenken“, sagte Howard.

Der Anwältin zufolge hätte die Korrektur nicht eingereicht werden dürfen. Zudem sollten die beiden Gutachter vor Gericht und unter Eid erklären, warum sie nun eine andere Meinung hätten.

Samsung befürchtet, dass Apples Vorgehen den geplanten Ablauf der Verhandlung stört. Demnach ist vorgesehen, dass alle Gutachter gemeinsam aussagen und zur gleichen Zeit von den Anwälten beider Parteien befragt werden können. Das soll der vorsitzenden Richterin Annabelle Bennett helfen, die Aussagen der Experten miteinander zu vergleichen. „Anwälte sollten sich darin nicht einmischen“, ergänzte Howard.

Die Richterin schloss sich jedoch nicht Samsungs Argumentation an und ließ die Ergänzung des Gutachtens zu. „Wir werden uns damit beschäftigen, wenn die Experten im Zeugenstand stehen“, sagte Bennett.

Apples Anwalt Steven Burley spielte die Bedeutung des Korrekturberichts herunter. Das Dokument umfasse lediglich zwei Seiten und enthalte nur geringfügige Änderungen gegenüber der ursprünglichen Version.

In den USA hatte Apple Samsung zuletzt die Beeinflussung von Geschworenen vorgeworfen. Auslöser war die Veröffentlichung von Beweisen, die das Gericht zuvor abgewiesen hatte. Die zuständige Richterin Lucy Koh entschied jedoch, dass Samsung mit der Weitergabe der Dokumente keine Verfahrensregeln verletzt hat.

[mit Material von Josh Taylor, ZDNet.com]

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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