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Anonymous greift britische Regierungsseiten an

Hacktivisten haben die Website des britischen Justizministeriums mit einem Denial-of-Service-Angriff stundenlang unerreichbar gemacht. Das Hackerkollektiv Anonymous bekannte sich zu dem Angriff, der aus Protest gegen die britische Position zur beantragten Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange erfolgt sei. Von den DDoS-Attacken betroffen waren außerdem die Websites des britischen Premierministers sowie des Ministeriums für Arbeit und Renten.

Das Justizministerium bestätigte den Angriff, der aber nur begrenzte Auswirkungen gehabt habe. „Das ist eine Website zur Information der Öffentlichkeit ohne vertrauliche Daten“, heißt es in einer Stellungnahme. „Andere Systeme des Justizministeriums wurden nicht beeinträchtigt. Eingeleitete Maßnahmen, um die Website zu stabilisieren, könnten für einige Besucher bedeuten, dass sie zwischenzeitlich nicht auf die Site zugreifen können.“

In einem Tweet rühmt sich Anonymous, mit #OpFreeAssange die Website des Ministeriums eingeholt zu haben. Der Wikileaks-Gründer hat vor fast zwei Monaten in der Londoner Botschaft Ecuadors Zuflucht gefunden. Das lateinamerikanische Land hat ihm inzwischen politisches Asyl gewährt. Vor der Botschaft sind aber noch immer Polizisten stationiert, um ihn zu verhaften, sollte er das Gebäude verlassen. Aus einem Balkonfenster hatte sich Assange vor wenigen Tagen an die Öffentlichkeit gewandt und die USA aufgefordert, die „Hexenjagd gegen Wikileaks“ zu beenden.

Schweden hat seine Auslieferung beantragt, obwohl nicht einmal eine Anklage gegen Assange erhoben wurde. Er soll vielmehr nur zu Vorwürfen von „overraskningssex“ befragt werden, was seine Anwälte mit „Sex durch Überraschung“ übersetzen. Kritiker finden das auch deswegen seltsam, weil die Ermittlungen zwischenzeitlich sogar eingestellt waren.

Das Asyl in der ecuadorianischen Botschaft hat Assange gesucht, weil er befürchtet, nach seiner Auslieferung an Schweden in die USA überstellt zu werden. Dort könnte er wegen der Wikileaks-Enthüllungen wegen Spionage angeklagt werden, wodurch ihm eine langjährige Gefängnisstrafe droht. Der Espionage Act von 1917 sieht in schweren Fällen von Spionage sogar die Todesstrafe vor.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

ZDNet.de Redaktion

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