Australien schließt sich der Budapester Cybercrime-Konvention an

Australien will sich als weiteres Land dem internationalen Übereinkommen über Computerkriminalität anschließen. Der australische Senat beschloss eine Reihe von Gesetzesänderungen, die den Beitritt zu diesem Abkommen erlauben, das als „Budapest Convention on Cybercrime“ oder auch schlicht „Budapester Konvention“ bezeichnet wird.

Es ist der erste internationale Vertrag, der Vergehen definiert, die mit Computer und Internet verübt werden können. Er wurde vom Europäischen Rat ausgearbeitet und 2001 in Budapest unterzeichnet. Er „betrifft vor allem Verletzungen des Urheberrechts, Betrug per Computer, Kinderpornografie und Verstöße gegen Sicherheit von elektronischen Netzen“. Das Abkommen enthält Ermächtigungen und Verfahrensvorschriften „zur Suche in Computernetzen und zum Abfangen von Nachrichten“. Es drängt die Unterzeichner zu einer gemeinsamen Strafrechtspolitik und verpflichtet sie, entsprechende Bestimmungen in die eigenen Gesetze aufzunehmen. Ein Zusatzprotokoll, das nicht alle Länder übernommen haben, stellt auch rassistische und fremdenfeindliche Äußerungen über Computernetze unter Strafe.

Die in Australien erforderlichen Gesetzesänderungen waren heftig umstritten. Kritiker nannten die Gesetzgebung einen Schritt rückwärts. Internet Service Provider waren besorgt wegen neuer Auflagen, während geführter Ermittlungen Daten über Nutzer zu bevorraten. Der „Cybercrime Legislation Amendment Bill 2011“ passierte jetzt dennoch das Parlament – mit einigen Ergänzungen der Labor Party. Sie betreffen Vorkehrungen zum Schutz der Privatsphäre und sollen den Informationsaustausch mit ausländischen Behörden genauer regeln.

Vom Parlament nicht angenommen wurden Änderungsvorschläge der Grünen. Sie wollten unter anderem klar festlegen, dass keine Informationen an andere Länder gehen dürfen, die dort zu einer Todesstrafe führen könnten. Grünen-Sprecher Scott Ludlam erklärte außerdem für besorgniserregend, dass Informationen auch mit Ländern getauscht werden können, die weit geringere Vorkehrungen zum Schutz der Privatsphäre treffen.

34 Länder haben sich dem Abkommen bislang angeschlossen, darunter auch Deutschland und die USA. Vor der Ratifizierung durch den US-Senat im August 2006 übten die Datenschützer des Electronic Privacy Information Center (EPIC) scharfe Kritik. Zur Liste der Straftaten, die alle Unterzeichnerstaaten in ihre eigenen Gesetze aufnehmen müssen, gehörten zum Beispiel Hacken einschließlich des Vertriebs von Hackertools. Ermittlungsbehörden sollten ermächtigt werden, Internet Service Provider zur Überwachung von Personen in Echtzeit anzuhalten. Das Abkommen zwinge außerdem dazu, polizeiliche Ermittlungen anderer Länder umfangreich zu unterstützen.

„Das Abkommen wurde weiterhin auf eine sehr heimliche sowie undemokratische Weise entworfen und hat die Besorgnisse von Menschenrechtsgruppen nicht berücksichtigt“, schrieb EPIC. „Aus diesem Grund erscheint das Abkommen mehr wie eine ‚Wunschliste‘ von Ermittlungsbehörden als ein internationales Instrumentarium, das die bereits in anderen internationalen Abkommen festgeschriebenen Menschenrechte respektiert.“

[mit Material von Michael Lee, ZDNet Australia]

ZDNet.de Redaktion

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