Koreanisches Gericht: Apple und Samsung verstoßen gegenseitig gegen Patente

Ein Gericht in Seoul hat über zwei Klagen entschieden, die Apple und Samsung gegeneinander angestrengt hatten. Die Verfahren wurden seit Juni letzten Jahres getrennt geführt, aber die Urteile jetzt gleichzeitig verkündet. Es ging dabei um die gleichen Vorwürfe wie im kalifornischen Patentprozess, über dessen Urteil derzeit neun Geschworene zu beraten haben.

Das dreiköpfige Richtergremium befand nach einem Bericht des Wall Street Journal , dass Apple zwei technische Patente von Samsung verletzt, während Samsung gegen eines von Apples Patenten verstößt. Es setzte dafür jedoch nur einen relativ geringen Schadenersatz an und erließ Verkaufsverbote für einige ältere Geräte in Südkorea. Damit erscheint das Urteil fast salomonisch und hat vielleicht eine erhebliche symbolische, aber kaum praktische Bedeutung. Eine interessante Frage ist, ob es beispielhaft für anhängige Verfahren auch in anderen Ländern sein kann.

Apple wurde zur Zahlung von 17.650 Dollar für jedes der beiden verletzten Patente verurteilt, während es von Samsung 22.000 Dollar erhalten soll. Das von Samsung nach Meinung der Richter verletzte Patent ist das „Gummiband“-Patent, um das es auch in Kalifornien geht. Das von Apple beanspruchte Schutzrecht beschreibt unter anderem das Zurückschwingen („Bounce Back“), mit dem sich dem Nutzer vermittelt, dass er das Ende eines Dokuments oder einer Auflistung erreicht hat, beispielsweise einer Webseite. Apple scheint es für ein Schlüsselpatent zu halten und hat es in Klagen gegen Samsung, Nokia sowie HTC eingesetzt. Bei den von Apple angeblich verletzten Schutzrechten handelt es sich um zwei Mobilfunkpatente Samsungs.

Apple kam aber mit seinem Vorwurf nicht durch, Samsung habe seine Smartphones zu ähnlich dem iPhone gestaltet. Es gebe „keine Möglichkeit“, urteilten die Richter, dass Smartphone-Käufer die Geräte der beiden Hersteller verwechseln. „Es gibt viele Ähnlichkeiten zwischen dem iPhone und Galaxy S wie etwa gerundete Ecken und große Displays“, zitierte Reuters einen der Richter. „Aber diese ähnlichen Eigenschaften waren auch schon in früheren Produkten anzutreffen.“

Es sei bei Mobilgeräten mit Touchscreens allgemein nur begrenzt möglich, große Veränderungen im Design vorzunehmen, argumentierte der Richter weiter. Die beiden Smartphones hätten zudem ein unterschiedliches Aussehen, da Samsung seine Produkte durch drei Buttons auf der Vorderseite differenziere und seitlich wie bei der Kamera eine unterschiedliche Gestaltung wähle. Weiterhin verhindern die Firmenlogos nach Ansicht des Richters, dass Verbraucher die Geräte verwechseln. Käufer zögen außerdem Preis, Marke, Anwendungen, Betriebssysteme und Dienste in Betracht, wenn sie ein Produkt auswählten.

Vom Verkaufsverbot betroffen sind Apples iPhone 4, iPad 2, Samsungs Galaxy S2, Galaxy Nexus sowie die Tablets Galaxy Tab und Galaxy Tab 10.1. Beide Unternehmen können gegen das Urteil in Berufung gehen und den Rechtsweg bis zum Obersten Gericht in Südkorea beschreiten.

[mit Material von Edward Moyer, News.com]

ZDNet.de Redaktion

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