Die US-Außenhandelsbehörde International Trade Commission (ITC) hat ihre Entscheidung aus erster Instanz im Fall Apple gegen Motorola Mobility in Teilen widerrufen. Ende vergangener Woche urteilte die Kommission, dass Apple drei Patente des Handyherstellers nicht verletzt. Darunter ist ein Schutzrecht, bei dem ein Richter zuvor einen Verstoß festgestellt hatte.
Damit ist Motorolas ITC-Beschwerde allerdings noch nicht vollständig gescheitert. Ein viertes Patent hat die Kommission an den zuständigen Administrationsrichter Thomas Pender zurückverwiesen. Es beschreibt einen Sensor, der ermittelt, wie nah ein Nutzer ein Mobilgerät an seinen Kopf hält. Der Richter muss dem Urteil (PDF) zufolge nun die Gültigkeit des Patents und mögliche Verstöße erneut überprüfen.
Die nochmalige Begutachtung kann laut dem unter anderem für Oracle tätigen Patentblogger Florian Müller ein Jahr oder länger dauern. Anschließend müsse das „Initital Determiniation“ genannte Urteil des Richters erneut durch das vollständige Gremium bestätigt werden.
„Motorola war einer der ersten Entwickler von Mobiltelefonen, und viel von Apples Erfolg baut auf unserer Grundlagenarbeit auf“, kommentierte ein Motorola-Sprecher die Entscheidung der ITC. „Wir prüfen unsere Möglichkeiten, während wir weiter auf einen Patentfrieden drängen.“
Motorola hatte seine Beschwerde gegen Apple 2010 bei der ITC eingereicht und den iPhone-Hersteller auch bei einem Bundesgericht verklagt. Apple konterte mit einer eigenen Beschwerde bei der ITC sowie Gegenklagen. Im zivilrechtlichen Verfahren beginnt die Hauptverhandlung am 5. November.
Ein schnelles Ende des Patentstreits zwischen den beiden Firmen ist derzeit nicht in Sicht. In der vergangenen Woche hatte Motorola die Auseinandersetzung mit einer zweiten ITC-Beschwerde verschärft, mit der es ein Importverbot für iPad, iPhone, iPod Touch und einige Macs erreichen will.
[mit Material von Elinor Mills, News.com]
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