Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat eine Abmahnung an Facebook verschickt, in der er das Social Network wiederholt auffordert, sich an geltendes Recht zu halten. Hintergrund ist das Ende Juli in Deutschland gestartete App-Zentrum, das Anwendungen von Fremdanbietern nach Kategorien sortiert anzeigt. Facebook gebe persönliche Daten der Nutzer ohne deren ausdrückliche Einwilligung an die App-Anbieter weiter, so der Vorwurf des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).
Die Abmahnung erfolgte im Rahmen des VZBV-Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) finanziell gefördert wird. Facebook hat jetzt bis zu 4. September Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Sonst droht ihm eine Klage.
Mit der Einführung des App-Zentrums im Juli habe Facebook den Datenschutz verschlechtert, statt ihn zu verbessern, so der VZBV. Die Nutzer erhielten vor der Installation einer App weder einen vollständigen Hinweis, wozu die weitergegebenen Daten verwendet würden, noch werde sichergestellt, dass Anwender in die Datenweitergabe und -nutzung einwilligten. Stattdessen werde durch den Klick auf die Schaltflächen „Spiel spielen“ oder „An Handy schicken“ die Einwilligung des Nutzers einfach unterstellt.
Lediglich unterhalb der Buttons befinde sich in kleiner hellgrauer Schrift eine augenscheinlich nicht abschließende Auflistung der Nutzungszwecke durch den App-Anbieter, heißt es in einer Mitteilung des VZBV. Beispielsweise räumten sich die Drittanbieter das Recht ein, auf den Chat, die Informationen der Freunde und die persönlichen Kontaktdaten zuzugreifen sowie auf die Pinnwand des Nutzers zu schreiben.
„Eine solche umfassende Datenweitergabe an Dritte, aber auch deren Verwendung ist nach deutschem Recht ohne die bewusste und informierte Einwilligung eines Nutzers nicht erlaubt“, führen die Datenschützer an. Ihrer Auffassung nach liegt daher ein klarer Verstoß gegen das Telemediengesetz vor. Sie fordern Facebook auf, das App-Zentrum so umzugestalten, dass der Nutzer weiß, dass er seine Daten freigibt und wofür sie verwendet werden. Die Praxis des Social Networks, eine Einwilligung – auch bei anderen Diensten – einfach zu unterstellen, müsse ein Ende haben.
Um sich vor unerwünschter Datenweitergabe zu schützen, können Facebook-Nutzer in den Privatssphäre-Optionen die Voreinstellungen ändern oder Anwendungen und Apps deaktivieren. Um den Datenaustausch auf die „öffentlichen Daten“ einzuschränken, muss man unter dem Punkt „Wie Nutzer deine Informationen an Anwendungen weitergeben, die sie nutzen“ alle Häkchen entfernen.
Vor einer Woche hatte der VZBV schon zehn App-Store-Betreiber abgemahnt, weil er ihre Nutzungsbestimmungen für rechtswidrig hält. Auch hier kritisierten die Verbraucherschützer, dass oftmals keine rechtskonforme Einwilligung für die Nutzung der Verbraucherdaten eingeholt werde.
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