Das Bundeskabinett hat heute den umstrittenen Gesetzentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger beschlossen. Er sieht vor, dass Suchmaschinenanbieter wie Google künftig für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen müssen, die wiederum die Urheber der Texte daran beteiligen sollen. Erwerben die Anbieter keine Nutzungslizenz, können die Verlage auf Unterlassung klagen.
Die Zahlungspflicht beschränkt sich nach dem Gesetzentwurf auf gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen und gewerbliche News-Aggregatoren, die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten. Die Neuregelung bedeutet damit keine Änderung der Nutzungsmöglichkeiten anderer Anwender und für Verbraucher. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Rechtsanwaltskanzleien, Verbände, private und ehrenamtliche Nutzer sollen auch in Zukunft online zugänglich gemachte Presseartikel nutzen können. Auch das Verlinken, Zitieren und das Lesen am Bildschirm ist weiterhin erlaubt.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte dazu: „Presseverleger sollen im Internet besser geschützt werden. Deswegen erhalten sie jetzt für ihre Online-Angebote ein eigenes Leistungsschutzrecht. Dieses gewährt Presseverlegern eine angemessene Teilhabe an den Gewinnen, die Suchmaschinenbetreiber und Anbieter von mit Suchmaschinen vergleichbaren Diensten erzielen, indem sie die Leistungen der Presseverleger nutzen.“
Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) führt aus: „Schon im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler wie etwa Tonträgerhersteller oder Filmproduzenten. Es kann nicht sein, dass profitorientierte Anbieter Inhalte im Netz gratis für gewerbliche Zwecke nutzen, für die Verlage und Journalisten investiert haben.“
Die Internetwirtschaft sieht den Gesetzentwurf hingegen kritisch. Der Branchenverband Bitkom kritisiert vor allem die unscharfe Formulierung. So bleibe offen, was konkret mit den anderen Diensten gemeint sei, die „Inhalte entsprechend aufbereiten“. „Diese Rechtsunsicherheit wird dazu führen, dass innovative Online-Angebote im Bereich der Medienbeobachtung oder der Aggregation von Inhalten vom deutschen Markt vertrieben werden“, warnt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Es gebe weder einen gesellschaftlichen noch einen politischen Konsens über die Notwendigkeit dieses neuen Schutzrechtes sowie der sich daraus ableitenden Abgaben. „Die Diskussion darüber muss in der notwendigen Breite geführt werden, bevor ein von allen Seiten kritisiertes Gesetz durch den Bundestag gepaukt wird“, so Rohleder weiter.
Google selbst spricht von einem „schwarzen Tag für das Internet in Deutschland“. Unternehmenssprecher Kay Oberbeck sagte: „Das Suchen und Finden im deutschen Netz wird massiv gestört. Dieser Eingriff in das Internet ist weltweit ohne Beispiel.“ Das geplante Gesetz betreffe jeden Internetnutzer und bedeute weniger Informationen, höhere Kosten und massive Rechtsunsicherheit.
Vertreter des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten natürlich den Beschluss des Bundeskabinetts. „Die Verleger unterstützen den Ansatz des Entwurfs, gewerbliche Suchmaschinen und Aggregatoren von Presseerzeugnissen in den Mittelpunkt der Regelung zu stellen.“ Ein effizientes Leistungsschutzrecht sei notwendig, um die gemeinsamen Leistungen von Verlegern und Journalisten besser schützen zu können. Ihre Position legen die Verlegerverbände auf der Website www.pro-leistungsschutzrecht.de und in einem Youtube-Video dar. Eine objektivere Darstellung liefert ein Video von ZDFinfo.
Als nächstes müssen nun Bundesrat und Bundestag über den Gesetzentwurf debattieren. Sie könnten das Gesetz noch stoppen, was ganz in Googles Sinne wäre.
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