Amazon bietet seinen Dienst Cloud Player ab sofort auch in Deutschland an. Es handelt sich um ein Online-Schließfach, aus dem der Nutzer seine Musik auf jedes seiner Endgeräte streamen lassen kann – wenn eine Internetverbindung besteht.
Seit massiven Änderungen im August ist der in den USA schon länger verfügbare Cloud Player in der Lage, iTunes- und Windows-Media-Player-Bibliotheken zu scannen und mit Amazons Musikbibliothek abzugleichen. Dies bedeutet, dass Anwender ihre Songs nicht mehr zu Amazon hochladen müssen, um per Streaming von unterschiedlichen Geräten darauf zuzugreifen. Allerdings liegt das Limit der Gratisversion bei 250 importierten Songs. Amazon Cloud Player Premium bietet für 24,99 Euro pro Jahr Speicherplatz für bis zu 250.000 Songs.
Amazons Katalog umfasst nach offiziellen Angaben derzeit gut 20 Millionen Titel. Auf dem Rechner vorgefundene Stücke sind nicht nur sofort abrufbar, sondern werden von Amazon auch in 256-KBit/s-Qualität angeboten, falls es sie in seinem Katalog findet – unabhängig von der ursprünglichen Bitrate. Wer den automatischen Dienst nicht nutzen möchte, kann manuell Ordner auswählen, in denen nach Musik und Playlists gesucht wird. Dazu nutzt Amazon eine selbstentwickelte Funktion namens Scan and Match, die die Formate MP3, AAC, WMA, OGG, WAV, Apple Lossless, AIFF und FLAC unterstützt.
Clients für den Zugriff gibt es für Android-Smartphones und -Tablets, darunter auch Amazons eigenes Kindle Fire und Kindle Fire HD, zudem für iPhone, iPod touch, PC und Mac OS. Auf diesen Geräten kann auch der Browser genutzt werden. Als Browser unterstützt der Anbieter derzeit Internet Explorer, Firefox, Safari für Mac sowie Chrome. Songs lassen sich damit sowohl herunterladen als auch über das Internet streamen. Seit August ist Cloud Player übrigens bei Amazon klar von anderen Cloud-Drive-Diensten getrennt und nur noch für Musik zuständig.
MP3-Dateien, die bisher oder künftig über Amazon gekauft werden, speichert Cloud Player automatisch ab. Amazon wirbt damit, dass Nutzer so eine kostenfreie Sicherheitskopie ihrer MP3-Titel erhalten. In der FAQ-Liste teilt Amazon zudem mit, dass einge Plattenfirmen voraussetzen, dass Identifizierungsmerkmale in die Metadaten eingefügt werden, die mit der Musik aus dem Amazon MP3-Shop oder Cloud Player heruntergeladen werden. Dies gelte sowohl für über Amazon gekaufte Musik als auch Musik, die von einem privaten Rechner in den Cloud Player importiert wurden.
„Diese Identifizierungsmerkmale enthalten möglicherweise Informationen, durch die Sie als Inhaber der gekauften oder angepassten Musik identifiziert werden können. Die Identifizierungsmerkmale können eine zufällige Nummer enthalten, die Amazon für Ihre Bestellung oder Ihren Download vergibt, den Namen des Amazon-Shop, Codes, die das Album und den Song identifizieren (UPC und ISRC), Amazons digitale Signatur und ein Identifizierungsmerkmal, das es erlaubt festzustellen, ob eine Audiodatei verändert wurde“, heißt es in der Erklärung.
Besonders umfangreich seien die Anforderungen von Universal: „Musik, die von der Universal Music Group zur Verfügung gestellt wird, enthält im Identifizierungsmerkmal auch Angaben zu Kaufdatum und -uhrzeit sowie den ersten Teil der E-Mail-Adresse, die Sie für Ihr Amazon-Konto benutzen. So können Sie nachvollziehen, dass diese Dateien allein Ihnen zugeordnet sind. Wenn Titel, die im Amazon MP3-Shop verkauft werden, diese Identifizierungsmerkmale enthalten, finden Sie auf der Detailseite des Produkts einen entsprechenden Hinweis.“
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[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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