Die Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln hat der gemeinsamen Klage von acht Zeitungsverlagen gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR recht gegeben. Allerdings weist Tagesschau.de darauf hin, dass sich das Urteil ausschließlich auf die Version vom 15. Juni 2011 bezieht, die „nicht mit dem Rundfunkstaatsvertrag vereinbar“ sei.
Dem Gericht zufolge ist die App zu presseähnlich und zu wenig sendungsbezogen. Ein grundsätzliches Verbot wollte das Gericht aber nicht aussprechen: Es beschränkte sich bewusst auf die Bewertung der App in der von den Verlagen beanstandeten Fassung.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Person von Helmut Heinen feierte das Urteil als Erfolg und fasst es mit dem Statement zusammen, „eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet darf es nicht geben“. Er gibt sich ausdrücklich kompromissbereit. Tagesschau.de hingegen weist darauf hin, dass der Richter längst eine Einigung gefordert habe. „Wir möchten zu einem Interessenausgleich kommen“, zitiert sie die ARD-Vorsitzende Monika Piel.
Die klagenden Verlage geben unter anderem die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Süddeutsche Zeitung, Die Welt, die Westdeutsche Allgemeine Zeitung, den Kölner Stadt-Anzeiger, die Rheinische Post, die Ruhr Nachrichten und das Flensburger Tageblatt heraus. Sie stützen sich bei ihrer Wettbewerbsklage auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbietet. Die ARD hatte sich dagegen auf die Multimedialität der Tagesschau-App berufen, die zahlreiche Audio- und Videoangebote beinhalte.
Zu einem ganz anderen Schluss kommt angesichts des Urteils der Blog Netzpolitik. Er fordert die Politik auf: „Ändert den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, damit die Tagesschau selbstverständlich uns ihre Inhalte im Netz zur Verfügung stellen kann. Wir bezahlen sie immerhin dafür!“
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