Am Anfang sah es nach einem wirklich tollen Projekt aus. Doch dann entwickelte es sich zu einem wahren Alptraum für den IT-Spezialisten und freiberuflichen Programmierer. Der vielversprechende Job hätte ihn beinahe seine berufliche Existenz gekostet.
Was war geschehen? Ein Serverbetreiber beauftragte ihn, eine Software mit interessanten und kniffligen Funktionalitäten zu entwickeln. Doch kaum war das Tool aufgespielt, setzte der Controller aus – der Server des Kunden stand still. Drei Tage dauerte es, bis der Fehler gefunden wurde und der Betrieb störungsfrei weiterlaufen konnte. Für den Kunden war der Fall klar. Er reichte Klage gegen den Freiberufler ein und verlangte Schadenssersatz in beträchtlicher Höhe. Diese Forderung hätte das berufliche Aus des 45-Jährigen bedeuten können.
Schäden am anderen Ende der Welt
Am schwierigsten gestalteten sich bei der konkreten Ermittlung des Schadens die Antworten auf folgende Fragen: Welche Auswirkungen hatte der Serverausfall auf die Homepages der Endkunden? Welche Umsätze hätten sie in den drei Tagen erwirtschaften können, wären ihre Seiten zugänglich gewesen? Wie hoch war der entstandene Schaden wirklich?
Einige der Endkunden saßen zudem im Ausland – nicht nur, dass die Schadenersatzforderungen in verschiedenen Sprachen geltend gemacht wurden, hinzu kamen auch noch international verschiedene Rechtsauffassungen, über die die Betroffenen sich verständigen mussten, bevor konkrete Summen ermittelt werden konnten.
Kleiner Fehler, internationale Auswirkungen
Die Weltwirtschaft ist ohne IT-Vernetzung längst nicht mehr denkbar. Produktion, Lagerung und Verkauf sind oft in verschiedenen Ländern angesiedelt; Kunden informieren sich weltweit über ihre Wunschprodukte, sensible Daten werden quer über den Globus verschickt. Für Freelancer bieten sich hier viele Einsatzmöglichkeiten – und ebenso viele Risiken, die schnell sehr teuer werden können.
Programmierfehler, die zum Ausfall von Systemen führen, Verlust oder Beschädigung von Quellcodes und Daten oder gar ein kompletter Systemausfall, wenn auch nur sehr kurzfristig, können hohe Schäden verursachen. Auch die Fehlkonfiguration eines Servers oder die falsche Beratung eines Kunden sind Schadensfälle, die dem Dienstleister zur Last gelegt werden können.
Der Abschluss eines sogenannten Dienstvertrags schützt nicht davor, haftbar gemacht zu werden. Nicht nur wenn Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, können auch Freiberufler in die Pflicht genommen und mit Schadenersatzforderungen konfrontiert werden. Maßgeblich ist nämlich nicht der Titel eines Vertrags, sondern sein sogenannter Regelungsinhalt.
Oft erkennen Richter im Streitfall einen Vertrag als Werkvertrag an, auch wenn die Parteien sich auf einen Dienstvertrag geeinigt haben. Daraus ergeben sich finanzielle Forderungen, die für Freiberufler ohne entsprechende Absicherung nur schwer zu erbringen sind. Ein umfangreicher Haftpflichtschutz schützt vor solchen existenzbedrohenden Forderungen.
Unabhängiger Sachverstand, internationale Mediatoren
Dass das geplatzte Projekt nicht das Ende seiner beruflichen Existenz bedeutete, verdankt der Freelancer seiner Haftpflicht für IT-Spezialisten. Wichtig ist jedoch, dass nicht nur eine finanzielle Absicherung möglicher Schäden besteht, sondern der Versicherungskunde auch auf weitere Servicedienstleistungen zugreifen kann. Denn Fehler, die bei weltweit operierenden IT-Unternehmen geschehen, ziehen oft Forderungen von Endkunden nach sich, die am anderen Ende der Welt sitzen. Im Schadensfall muss daher auch ein Freiberufler auf international versierte Sachverständige zugreifen können, deren Aufgabe es ist, die Auswirkungen und die tatsächliche Schadenshöhe zu ermitteln, die der Freelancer zu verantworten hat.
Ein solches Sachverständigenbüro sollte über internationale Standorte verfügen, deren Experten direkt vor Ort mit den Betroffenen verhandeln können. Kommt es zur Klage, empfiehlt sich der Einsatz von Rechtsanwälten, die auf internationales Wirtschaftsrecht und die IT-Branche spezialisiert sind. Im Interesse einer sachkundigen und lösungsorientierten Vermittlung zwischen den Betroffenen setzen diese Kanzleien international tätige Mediatoren ein, die eine für alle akzeptable Einigung suchen.
Im Idealfall ist es dann sogar möglich, dass ein Freelancer auch nach einem von ihm verursachten Schaden weiter Geschäfte mit dem betroffenen Unternehmen abwickelt. Schließlich weiß der Kunde, dass sein Freelancer gegen die gewaltigen Auswirkungen gut geschützt ist, die ein kleiner Klick manchmal haben kann.
... ist Geschäftsführerin der gb.online GmbH. Zusammen mit der Groot Bramel Versicherungsmakler GmbH berät die Firma private und gewerbliche Kunden beim Abschluss individueller Vorsorge- und Absicherungsverträge, schwerpunktmäßig mit Blick auf berufliche Risiken für Freiberufler der IT- und Telekommunikations-Branche. Dazu kooperieren die Partner mit internationalen Sachverständigen und Rechtsanwälten im Rahmen des Angebots Easy Insure.
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