Nach Verbraucherschützern hat nun auch EU-Justizkommissarin Viviane Reding Apples Garantiepolitik gerügt. In einem Schreiben an die Verbraucherschutzminister aller 27 EU-Staaten informiert sie über die Versäumnisse des iPhone-Herstellers. Darin heißt es laut DPA: „Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, Verbrauchern klare, wahrhaftige und komplette Informationen zu geben über die Garantie, die ihnen nach EU-Recht zusteht.“
Apple bietet neben einer einjährigen Herstellergarantie die kostenplichtige Erweiterung Apple Care an, mit der sich der Zeitraum auf zwei (iPhone, iPad, iPod, Apple TV) beziehungsweise drei Jahre (Mac, Display) ausweiten lässt. Die Werbung dafür bezeichnet Reding in dem Schreiben vom 21. September als irreführend. Zudem versäume es Apple, auf die in der EU verpflichtende zweijährige Gewährleistung hinzuweisen. Die EU-Mitgliedsstaaten fordert Reding auf, nun aktiv zu werden und – basierend auf ihren nationalen Vorgaben – gegen Apple vorzugehen.
Die freiwillige Garantie deckt Mängel ab, die nach der Übergabe an den Kunden auftreten. Die Gewährleistung gilt hingegen für Mängel, die schon zum Verkaufszeitpunkt bestanden haben, aber eventuell erst später entdeckt wurden. Laut EU-Recht hat jeder Kunde gegenüber dem Händler einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch.
„Apple wirbt prominent dafür, dass seine Produkte eine einjährige Herstellergarantie haben, versäumt es aber, klar darüber zu informieren, dass Verbraucher laut EU-Recht ein automatisches und kostenloses Anrecht auf einen gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsanspruch haben“, schreibt die EU-Kommissarin.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hatte Apple schon im März zusammen mit zehn weiteren europäischen Organisationen wegen Apple Care abgemahnt. Der Vorwurf: Apple werbe online für eine gebührenpflichtige Herstellergarantie, ohne deutlich auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler hinzuweisen. Dadurch könne bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass sie ohne die kostenpflichtige Herstellergarantie nach einem Jahr keinen Anspruch auf Gewährleistung mehr hätten. Damit halte der iPhone-Hersteller seine Kunden aber davon ab, ihre gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen – was unlauterem Wettbewerb gleichkomme.
In Italien musste Apple aus diesem Grund bereits eine Geldstrafe von 900.000 Euro zahlen, nachdem seine Berufung im März abgewiesen wurde. Inzwischen erläutert der Hersteller die Regelungen für Garantie und Gewährleistung auf seiner Website in einer Tabelle.
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