Facebook hat bei einem Bundesgericht die Abweisung einer Datenschutzklage beantragt. Einem Bericht von Bloomberg zufolge sollen die Kläger, die 15 Milliarden Dollar Schadenersatz fordern, bisher nicht dargelegt haben, wie das Social Network ihre Privatsphäre verletzt hat.
Die Anwaltskanzlei Stewarts Law US hatte im Mai 21 Datenschutzklagen zu einer Sammelklage vereint. Facebook soll die Internetnutzung seiner Mitglieder verfolgt haben, selbst nachdem sich diese ausgeloggt hatten. Facebooks Anwälte argumentieren nun, die Kläger hätten weder die Seiten benannt, die sie besucht hätten, noch die angeblich gesammelten Daten spezifiziert. Es sei auch nicht der Vorwurf erhoben worden, Facebook habe die Informationen mit Dritten geteilt.
Stephen Grygiel, einer der Anwälte der Kläger, sagte bei einer Anhörung vor Gericht, Facebook zeichne die Aktivitäten seiner Mitglieder auf, indem es deren Interaktionen mit anderen Websites abfange. Dieses Vorgehen sei aber nicht durch Facebooks Datenschutzrichtlinie gedeckt. Nutzer hätten demnach außerdem nur der Verfolgung der von ihnen besuchten Seiten beispielsweise mittels Cookies zugestimmt, während sie bei Facebook angemeldet seien.
Bisher schließt die Klage lediglich Nutzer in den USA ein, die zwischen Mai 2010 und September 2011 bei Facebook registriert waren. Sie wurde im Namen von Bürgern aus zehn Bundesstaaten, darunter Kalifornien, Texas und Alabama eingereicht. Im Mai hatte die klagende Anwaltskanzlei angekündigt, zu prüfen, ob sich auch Nutzer außerhalb der USA dem Rechtsstreit anschließen können.
Den im Raum stehenden Schadenersatz in Höhe von 15 Milliarden Dollar leiten die Anwälte aus dem US-Abhörgesetz Wiretap Act ab. Es sieht je Verstoß eine Entschädigung von mehr als 100 Dollar pro Tag vor. Der Höchstbetrag pro Facebook-Mitglied soll sich auf 10.000 Dollar belaufen.
[mit Material von Donna Tam, News.com]
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