Japanisches Gericht: Apple verletzt Samsungs Patente nicht

Wie die japanische Zeitung The Asahi Shimbun berichtet, hat Apple zwei Patentklagen gegen Samsung gewonnen. Im ersten Fall entschied ein Gericht in Tokio, dass Apple ein Samsung-Patent für App-Downloads nicht verletzt. Das zweite Urteil stammt von Anfang Oktober. Demnach verstößt Apple auch nicht gegen ein Schutzrecht des koreanischen Elektronikkonzerns, das den Flugmodus eines Mobiltelefons beschreibt.

Dem Bericht von Asahi Shimbun zufolge richten sich Samsungs Klagen in Japan gegen iPhone 4 und iPhone 4S. Im Fall des Download-Patents argumentierte das Gericht, dass Apples Technologie anders sei und deshalb nicht Samsungs Rechte verletze. Das Patent für den Flugmodus, der schlicht die Mobilfunkfunktion eines Handys abschaltet, beruht nach Ansicht des Gerichts auf früheren Erfindungen, weswegen es weder neu noch einzigartig sei.

Samsung soll noch ein drittes Patent gegen Apple ins Feld führen, wie Patentblogger Florian Müller schreibt, der unter anderem Oracle und Microsoft berät. Dabei gehe es darum, wie der Platz auf einem Homescreen genutzt werde. Die Entscheidung zu dieser Klage stehe noch aus.

Anders als jetzt hatte Apple Ende August vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Ein Bezirksgericht in Tokio wies die Vorwürfe zurück, Samsung verletzte mit seinen Smartphones und Tablets Apples Patente. In der vergangenen Woche legte Apple Beschwerde gegen dieses Urteil ein.

Auch die anderen Klagen, mit denen sich Apple und Samsung in Europa, Asien, Australien und den USA gegenseitig überziehen, haben bisher zu keinen eindeutigen Ergebnissen geführt. Eine Ausnahme ist der Prozess, der im kalifornischen San Jose verhandelt wurde. Ein Geschworenengericht stellte Ende August fest, dass Samsung von Apple geschützte Technologien unerlaubt in seinen Produkten einsetzt. Es sprach dem iPhone-Hersteller 1,05 Milliarden Dollar Schadenersatz zu. Das Urteil sowie das von Apple geforderte Verkaufsverbot für zahlreiche Samsung-Produkte muss aber noch von der vorsitzenden Richterin Lucy Koh bestätigt werden.

[mit Material von Don Reisinger, News.com]

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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